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Insolvenz von FTI: Beratung für Betroffene

Eine Sommerpause voller Ungewissheit

Rettungspaket für den Fall, dass der Urlaub storniert wird: der Reiseversicherungsschein. Ohne ihn...
Rettungspaket für den Fall, dass der Urlaub storniert wird: der Reiseversicherungsschein. Ohne ihn kann das für den Urlaub gezahlte Geld verloren sein, wenn der Reiseveranstalter in Konkurs geht.

Insolvenz von FTI: Beratung für Betroffene

Eine bekannte Reisebüro-Kette namens FTI hat in jüngster Zeit Konkurs angemeldet. Dieser Umstand lässt viele Urlauber fragen, was dies für ihre bevorstehenden Urlaube bedeutet. Sollten sie abstellen und sich bei einem anderen Anbieter bewerben, oder warten und sehen, was passiert? Wir sprachen mit der Reiseexpertin Eugenie Zobel, um Antworten auf wichtige Fragen zu bekommen.

In Europa ist FTI der drittgrößte Reiseanbieter. Das Unternehmen hat am Montag Konkurs angemeldet und hat seither einen Insolvenzverwalter ernannt. Dies führt dazu, dass wir fragen, wie dies die Sommerurlaube beeinflusst. Sollten sie abstellen und sich bei einem anderen Anbieter bewerben, oder warten und weiterhin auf Updates?

Eugenie Zobel, eine Reiseexpertin des Magazins "Finanztest", teilt uns ihre Einsichten zu diesem Thema.

Wer wird von diesem betroffen?

Es ist wichtig, die Reisedokumente und Versicherungspolicen zu überprüfen, da diese Informationen hilfreich sind, um zu bestimmen, ob Sie von der Insolvenz betroffen sind und ob Ihr Urlaub weiterhin planbar ist.

Einige Menschen haben ihre Urlaube über die FTI-Plattformen wie www.fti.de oder www.5vorflug.de gebucht. Allerdings kann die Reise von einem anderen Anbieter organisiert sein. In diesem Fall sind Sie glücklich, da FTI angibt: "Nicht betroffen sind von der Insolvenz gebuchte Dienstleistungen von Drittanbietern, die über die FTI-Tourismus-Portale gebucht wurden." TUI, Alltours, Dertour und vtours sind die genannten Anbieter.

Wenn FTI, 5vorFlug oder BigXtra der Touristikveranstalter ist und Sie über ihre Plattformen gebucht haben, sind Sie von der Insolvenz betroffen. Zobel erklärt: "Wenn FTI, 5vorFlug oder BigXtra der Touristikveranstalter ist, sind Konsumenten von der Insolvenz betroffen. Und das, selbst wenn sie ihr Urlaub über einen anderen Buchungsportal gebucht haben."

Was passiert bei den bereits unterwegs?

FTI hat angekündigt, dass sie den Urlaub wie geplant durchführen oder den Rückweg für die Urlauber organisieren werden. Sie sind rechtlich verpflichtet, das für Paketreisen zu tun. Wenn Sie unsicher sind, wenden Sie sich an den Reiseleiter oder den Anbieter für weitere Informationen.

Was sollen für zukünftige Reisen getan werden - sollen sie abgesagt werden?

Für den Moment sollte man ruhig bleiben. "Reisende sollten ruhig bleiben - auch wenn dies derzeit sehr anspannend ist. Ich würde zunächst annehmen, dass der Urlaub stattfinden wird."

Außerdem sollten jene, die noch nicht von FTI gehört haben, nicht vorzeitig ihre Reise abstellen. Das könnte zu rechtlichen Problemen und möglichen Kündigungsgebühren führen. Zobel empfiehlt jedoch Vorsicht: "Wenn FTI in der Lage und will, den Urlaub durchführen, kann eine vorzeitige Absage zu rechtlichen Problemen führen."

Was passiert, wenn noch die restlichen Zahlungen fällig sind?

Wenn Sie nur einen Vorschuss für einen bevorstehenden Urlaub bei FTI gezahlt haben, gibt es eine Option, wenn FTI Sie bitten, die restlichen Gelder zurückzuzahlen: "Sie sollten nicht zahlen, bis es eine Garantie für die Bereitstellung und Durchführung der Reisedienste gibt." Es ist wichtig, klar mit dem Unternehmen zu kommunizieren, um zu verdeutlichen, dass Sie bereit sind, zu zahlen, solange es sich um eine Garantie für die Bereitstellung und Durchführung der Reisedienste handelt.

Was passiert, wenn der Urlaub bereits gebucht ist?

Wer bereits Geld für ihren Urlaub bei FTI über Direktüberweisung gezahlt hat, hat die Möglichkeit, das Geld an ihren Bankkonto zurückzuzahlen. Es ist möglich, das Geld innerhalb von acht Wochen zurückzuerhalten. Allerdings empfiehlt Zobel Ruhe: "Konsumenten sollten ruhig bleiben - auch wenn dies derzeit recht herausfordernd ist. Paketurlauber sind gut geschützt."

Wie werden betroffene Konsumenten geschützt?

Bei Konkurs tritt die Deutsche Reiseversicherungsfonds-Stiftung (DRSF) in Kraft. "Konsumenten müssen ihr Geld in vollem Umfang zurückgeben."

FTI's Aussage zu Paketurlauben, die ab dem 5. Juni (Donnerstag) beginnen: "Wir tun alles, um Ihren Urlaub möglichst wie geplant durchzuführen." Wenn FTI die Reise nicht selbst storniert, ist es möglich, dass sie doch stattfindet. FTI-Kunden sollten sich bei ihrem Touristikveranstalter über den aktuellen Status ihres Urlaubs informieren.

Bei einem Konkurs gibt es allerdings keine Schutzstellung für Personen, die individuelle Dienstleistungen über FTI gebucht haben, wie z. B. Mietwagen oder Hotelzimmer. FTI's Aussage dazu: "Wir überprüfen derzeit, ob Sie die gebuchten Dienstleistungen noch beanspruchen können und werden Sie in Kürze über das Ergebnis informieren."

Was soll man tun, wenn der Urlaub in wenigen Wochen beginnt?

Sofern FTI die Reise nicht storniert, ist es möglich, dass sie doch stattfindet. FTI-Kunden sollten sich über den aktuellen Status ihres Urlaubs bei ihrem Touristikveranstalter informieren.

Die Firma hat eine Webseite auf dem Internet (www.fti-group.com/de/insolvenz) eingerichtet, die sich mit der Insolvenz befasst. Es wird auch ein kostenloser Telefonnummer bereitgestellt (+49 (0) 89 710451498). Aufgrund von "gesteigertem Anrufvolumen" werden derzeit nicht alle Anrufe beantwortet, wie FTI angibt. Das Unternehmen versucht, seine Kapazitäten zu erhöhen (Stand: 4. Juni, nachmittags).

Wenn Sie in einigen Wochen eine Reise anstehen, ist es am besten, sich zu beruhigen und noch etwas länger auf ein Telefonat zu warten. "Ich weiß, das ist schwer", sagt Zobel.

Die Anfragen, ob bestimmte Reisen weitergehen können und wann betroffene Personen Stornokosten beantragen können, sind derzeit unentschieden. Das liegt daran, dass der Insolvenzverwalter die aktuelle Situation erst verstehen muss.

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