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Inhaftierung im Hamburg-Verfahren der 'Reichsbürger'

Deutsche Bürger planteten einen Putsch. Ein 67-jähriger aus Schleswig-Holstein war nicht der Anführer, sondern ein Unterstützer. Das urteilte ein Hamburgger Gericht.

Ein Urteil wurde gegen einen vermuteten deutschen Staatsbürger vor dem Hanseatischen...
Ein Urteil wurde gegen einen vermuteten deutschen Staatsbürger vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht ausgesprochen.

Extremismus - Inhaftierung im Hamburg-Verfahren der 'Reichsbürger'

In einem Verfahren wegen vermuteter Reichsbürger (Reichsbürger) urteilte das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg eine 67-jährige Person aus dem Bereich von Bad Bramstedt in Schleswig-Holstein zu einer Bewährungsfrist von zwei Jahren. Das Senat für Verfassungsschutz in Hamburg sah es als bewiesen an, dass der Beschuldigte einer terroristischen Organisation angehörte und an der Planung eines hochverräterischen Unternehmens beteiligt war. Darüber hinaus verstieß er gegen das Waffengesetz.

Nach Angaben des Gerichts hat der Mann der sogenannten Kaiserreichsgruppe im Frühjahr 2022 beitraten. Dieser Verein strebte ein autoritärer Regierungssystem in Deutschland an, das an der Verfassung des Deutschen Reiches von 1871 angelehnt war.

Verwirrende Aussagen im Prozess

Der Beschuldigte zeigte auch seine Unterstützung für Russland, erklärte der Vorsitzende Richter. Was er im Prozess gesagt hat, war so verwirrend, dass man nur den Kopf schütteln konnte. "Sie übernahmen organisatorische Aufgaben für die Gruppe", sagte der Vorsitzende Richter dem Beschuldigten. Er war auch an den Diskussionen zur Waffenbeschaffung beteiligt. Nach der Urteilsbegründung des Gerichts war der 67-jährige nicht der Haupttäter.

Die Anklage hatte eine Haftstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten gefordert, während die Verteidigung für höchstens zwei Jahre plädierte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Am Anfang des Prozesses in spätestens Mai hatte der Mann die Anklagepunkte eingestanden. Seine Aussage, dass er sich von den Plänen abgewandt habe, überzeugte die Richter jedoch nicht vollständig.

  1. Die Verteidigung wandte sich gegen die geforderte Haftstrafe und forderte stattdessen eine Bewährungsstrafe aufgrund des Alters und des fehlenden Strafverfahrens des Beschuldigten in Hamburg.
  2. Der Spruchkörper des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Hamburg überprüft derzeit die Urteile, die das Hanseatische Oberlandesgericht in dem Fall des 67-jährigen Mannes, der in Schleswig-Holstein wegen Unterstützung extremistischer Ansichten und Planung hochverräterischer Aktivitäten zur Bewährungsstrafe verurteilt wurde, gefällt hat.
  3. Der Mann's Prozess in Bad Bramstedt offenbart seine Beteiligung an den illegalen Aktivitäten der Kaiserreichsgruppe, einer Gruppe, die in Deutschland ein autoritärer Regierungssystem anstrebte, das an der Verfassung des Deutschen Reiches von 1871 angelehnt war.
  4. Die Handlungen des 67-jährigen, obwohl Unterstützung für die Kaiserreichsgruppe und Beteiligung an Diskussionen zur Waffenbeschaffung, ihn nicht als Hauptsünder qualifizierten, wie das Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Deutschland festgestellt hat.
  5. Die Strafe der Freiheit, die der Mann wegen seiner Beteiligung an einem Umsturzplan, der die aktuelle deutsche Regierung durch extremistische Mittel stürzen wollte, erhielt, sorgt für Kontroversen unter Rechtswissenschaftlern und Menschenrechtsverteidigern weltweit.
  6. Die neueren Ereignisse in Hamburg und Schleswig-Holstein haben die Notwendigkeit von strengeren Maßnahmen zur Bekämpfung der Extremismus und des Terrorismus innerhalb des Landes hervorgehoben, mit einem neu gefokussierten Aufmerksamkeit auf die Beobachtung und die Vermeidung der Verbreitung solcher Ideologien in verschiedenen Gemeinschaften.

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