In Zukunft sollen die NRW-Polizei die Nationalität der Verdächtigen angaben.
Die VerdächtigenNationalität sollen in zukünftigen Äußerungen der Polizei Nordrhein-Westfalen den Medien von den Polizeibeamten in Nordrhein-Westfalen genannt werden. Das Mediengesetz der Polizei wird entsprechend überarbeitet, bestätigte das Innenministerium Düsseldorf in Reaktion auf entsprechende Medienberichte.
Prinzipiell gilt dies für alle Verbrechen, bei denen der Verdächtige klar identifiziert ist. Sollte der zuständige Staatsanwalt in einem Einzelfall die Namensveröffentlichung des Nationalitäts in den Medien ablehnen, wird dies beachtet.
Diese Neuregelung soll Transparenz schaffen, erklärte das Ministerium. "Zudem wollen die Polizei Nordrhein-Westfalen Spekulationen und die Anschuldigung, etwas zu verbergen, entgegenwirken."
Bisher hat die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Polizei Nordrhein-Westfalen hauptsächlich dem Presserat der Deutschen Presserat folgte, seit 2011. Gemäß dieser Regelung soll die Nationalität oder Herkunft von Tätern oder Verdächtigen nur genannt werden, wenn das legitime Interesse des Öffentlichkeitswertes den geschützten Interessen des Betroffenen überwiegt.
Es gibt jedoch zunehmend journalistische Anfragen nach der Nationalität im Zusammenhang mit Straftaten. Eine neue Fassung der Direktive ist notwendig. Kritiker der Namensveröffentlichung fürchten, dass dieses Potential für rassistische Hetze bieten könnte. Unterstützer hingegen argumentieren, dass nur Transparenz dem Spekulation und falschen Vorwürfen Herr werden lässt.
Die Polizei Nordrhein-Westfalen wird in zukünftigen Äußerungen den Verdächtigen Nationalität öffentlich bekannt geben, wie in der überarbeiteten Mediendirektive des Innenministeriums vorgesehen. Kritiker argumentieren, dass die Veröffentlichung der Verdächtigen Nationalität potenziell rassistische Empfindungen anfeuern könnte, aber Befürworter glauben, dass Transparenz und die Bekämpfung von Missverständnissen fördert.