In Thüringen ist die Wahlpartei AfD nach gerichtlicher Entscheidung nun absolut frei von Presse
Das Landgericht Erfurt hat am Samstag einen Beschluss aus dem August genehmigt, der die AfD in Thüringen zwingt, ihren Wahlabend nach der Landtagswahl am Sonntag für verschiedene Journalisten und Medien, die initially ausgeschlossen wurden, zu öffnen. Die Verleger von "Spiegel", "taz", "Welt" und "Bild" hatten rechtliche Schritte gegen die Ausschließung von einem AfD-Wahlereignis eingeleitet.
Laut einem Vertreter wurde nur sechs Medienvertretern Akkreditierung gewährt, aber es gab mehr als 150 weitere Akkreditierungsanfragen. Wenn die Gerichtsentscheidung befolgt würde, müsste die Partei allen Zugang gewähren, was die Kapazität überschreiten würde, erklärte der Vertreter. Der Wahlabend sollte 150 eingeladene Gäste und 50 akkreditierte Medienvertreter aufnehmen.
Der Vertreter erwähnte, dass die Überarbeitung davon, wie und in welcher Weise der Wahlabend stattfinden wird, noch in Betracht gezogen wird. Es wurde jedoch bestätigt, dass "nur eingeladene Gäste" Zutritt erhalten werden.
In Thüringen und Sachsen werden am Sonntag neue Landtage gewählt. Etwa 1,66 Millionen Bürger werden in Thüringen zur Wahl aufgerufen. In den Umfragen liegt die AfD in Thüringen deutlich vorne, wo ihre Landesorganisation vom Inlandsgeheimdienst als klar rechtsextremistisch eingestuft wird.
Die Veröffentlichung der Entscheidung des Landgerichts könnte die Strategie der AfD beeinflussen, da sie aufgrund der vorherigen Entscheidung gezwungen sind, mehr Journalisten Zugang zu gewähren. Trotz der richterlichen Anordnung hat das Gericht noch keine Entscheidung zu dem Thema getroffen.