- In einem rechtlichen Rückschlag für die Thüringer AfD war ihre Klage gegen den Verfassungsschutz erfolglos.
Im Vorfeld der Landtagswahl in Thüringen konnte die lokale AfD-Fraktion eine Klage gegen das Thüringer Landesamt für Verfassungsschutz nicht durchsetzen. Das Verwaltungsgericht in Weimar wies die Beschwerde der Partei gegen ihren 2021-Bericht als unbegründet zurück. Die AfD hatte die Entfernung und Korrektur von drei Abschnitten beantragt, was jedoch die Einstufung des Berichts als "eindeutig rechtsextremistisch" nicht beeinflusste.
AfD-Ko-Landesvorsitzender Stefan Möller zeigte sich unzufrieden mit der Entscheidung und kündigte an, die Sache vor das Thüringer Oberverwaltungsgericht zu bringen. Der stellvertretende Leiter des Landesamts für Verfassungsschutz, Roger Derichs, zeigte sich optimistisch bezüglich der Dauer des Urteils.
Historische Revision und Missachtung von Menschenrechten
Der Prozess drehte sich um drei Abschnitte im Bericht, die Aussagen von Landesvorsitzenden Björn Höcke und Stefan Möller aus AfD-Sicht als verzerrt und gekürzt darstellten. Diese Abschnitte fielen unter die Rubriken "Islamophobie: Verletzung von Menschenrechten", "Angriffe auf Rechtsstaatsprinzipien" und "Historische Revision".
Der Richter betonte, dass die Zitate korrekt dargestellt seien und ihre Interpretation innerhalb der akzeptablen Grenzen bleibe. Das Amt sah in einer Aussage von Björn Höcke eine Verletzung von Menschenrechten, in der er implizierte, dass nicht alle Kulturen miteinander kompatibel seien. Ferner könnte ein Beitrag zum Tag des Gedenkens, der Holocaust-Opfer von einer Liste der Kriegsopfer ausschloss, als historische Revision angesehen werden.
Öffentliches Interesse geht vor
Der Richter entschied, dass das öffentliche Interesse das durch die Veröffentlichung entstandene Stigma für die Partei überwiege. Zudem könnten AfD-Vertreter weiterhin ihre Meinungen äußern, trotz der Veröffentlichung.
Die AfD challengeiert regelmäßig Einstufungen durch das Landesamt für Verfassungsschutz auf Landes- oder Bundesebene. Das Oberverwaltungsgericht in Münster bestätigte im Mai die rechtsextremistische Einstufung der BundesafD.Similarly, the Administrative Court in Munich supported the classification of the AfD in Bavaria. In Thuringia, according to Möller, there are no plans to challenge the "unambiguously right-wing extremist" label.
For weeks, the AfD has polled at around 30 percent in Thuringia, leading other parties. The state election is scheduled for September 1.
Despite AfD's co-state spokesman Stefan Möller's intent to challenge the court's decision at the Thuringian Higher Administrative Court, the Administrative Court in Weimar's verdict upheld the Office for the Protection of the Constitution's report, which classified the AfD as "unambiguously right-wing extremist" due to sections regarding historical revisionism and human rights violations as outlined in The Constitution.
In the court proceedings, the quotes from AfD leaders Björn Höcke and Stefan Möller were deemed accurately presented and their interpretation was found to stay within acceptable limits, which sparked controversy over historical revisionism and human rights violations.