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Hochke muss sich wegen der Verwendung von Naziparolen erneut vor Gericht verantworten.

Zweite Anhörung im Fall Halle

Auf den AfD-Rechtsaußen warten mindestens zwei Verhandlungstage.
Auf den AfD-Rechtsaußen warten mindestens zwei Verhandlungstage.

Hochke muss sich wegen der Verwendung von Naziparolen erneut vor Gericht verantworten.

Bjoern Hocke, Chef des Thüringer AfD, steht ab Montag wieder vor Gericht am Landgericht Halle in einem zweiten Verfahren. Die Anklage? Die Verwendung eines verbotenen Nazi-Parteislogans yet again. Die SA war die bewaffnete Einheit der Nazi-Partei NSDAP. In Dezember 2023 soll Hocke als Redner bei einer AfD-Veranstaltung in Gera, Thüringen, die ersten beiden Worte des Nazi-Slogans "Alles für Deutschland" gelassen haben. Die Anklage bezweifelt, dass beide Hocke und das Publikum über die Verbotenheit des Slogans im Unklaren waren.

Die Anklage bezichtigt Hocke, Symbole verfassungswidriger und terroristischer Organisationen eingesetzt zu haben. Gemäß dem Landgericht Halle hat der Angeklagte die strafrechtlichen Implikationen seiner Handlungen abgelehnt.

Das Landgericht Halle hatte zuletzt Bjoern Hocke wegen der Verwendung von Symbolen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen im Mai 2021 mit 100 Euro belegt, weil er sie bei einer Wahlkampfveranstaltung in Merseburg, Sachsen-Anhalt, verwendet hatte. Der Vorsitzende Richter, Jan Stengel, bemerkte, Hocke sei ein verbal sehr geschickter, intelligent gebildeter Mann, der weiß, was er aussprechen will.

Das Publikum beendet den Nazi-Slogan

Der Schuldspruch ist noch ausstehend. Hocke's Rechtsanwälte haben Berufung eingelegt. Der Politiker beharrt auf seiner Unschuld, behauptet Unwissen über den Slogan, obwohl er ein gebildeter Geschichtslehrer ist.

Im zweiten Fall, in Dezember 2023, wird Hocke angeklagt, den Slogan unterstützt zu haben, obwohl ein strafrechtliches Verfahren gegen ihn laufte. Aus der Anklageperspektive war er über die Illegales wusste. Bei einer Schuldverurteilung könnte der 52-Jährige bis zu drei Jahren Haft oder eine Geldstrafe gefährden, laut Landgericht Halle. Nachdem das Verfahren am Montag begonnen hat, ist ein weiterer Verhandlungstag am Donnerstag terminiert, an dem der Urteil vorgelesen werden könnte.

Hocke steht auch einem dritten Verfahren gegenüber. Das Landgericht Thüringen in Halle hat eine Anklage gegen Hocke wegen Hetze eingereicht. Genauer handelt es sich um ein Telegram-Post von Hocke über eine gewalttätige Vorfall in Ludwigshafen und die angebliche Verhalten von vielen Einwanderern. Noch keine Termine sind festgesetzt.

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