Heilpraktiker steht in Flensburg wegen Mordes an seiner Frau vor Gericht: Ein Mann wird für schuldig befunden.
Der Gerichtshof fand den 54-jährigen Angeklagten für ein verräterisches Verbrechen aus Habgier schuldig. Seine Tat war auf vorherige Vorwürfe von sexuellen Übergriffen an einer Patientin zurückzuführen. Angst vor der Verlassung seiner Frau und finanziellen Ruin trieb ihn zu diesem grausamen Akt.
Der Richter sah die Schwere des Verbrechens als so groß an, dass eine Freilassung für die Mindeststrafe von 15 Jahren nahezu garantiert war. Das Urteil entsprach der Forderung der Staatsanwaltschaft, die für Mord auf Antrag eine zweijährige Bewährungsstrafe gefordert hatte.
Während des Prozesses behauptete der Angeklagte, dass seine Frau Selbstmord begehren wollte und mit seiner Hilfe den tödlichen Medikamenten eingenommen habe. Der Gerichtshof wertete diese Darstellung als "glaubhaft". Tatsächlich wollte seine Frau nicht sterben.
Ein vermeintliches Selbstmordnotiz, das nach dem Verbrechen gefunden wurde, war tatsächlich von dem Angeklagten selbst verfasst. Der Gerichtshof kommt zu dem Schluss, dass dies Teil seines Plans war, um den Mord wie einen Selbstmordversuch darzustellen.
Schwerverletzungen an sich und die Wunden in der Leibeshöhle seiner Frau wurden ebenfalls entdeckt. Vor dem Verbrechen hatte der Angeklagte seine Frau von Freunden isoliert und ihr Vermögen ausgeschöpft.
Die Tochter der Opferin, die als Mitangeklagte fungierte, erhielt 10.000 Euro als Entschädigung für ihr Leid. Der Prozess war im März des vorhergehenden Jahres begonnen und bekannt für seine vielen rechtlichen Wendungen. Der Angeklagte wurde zunächst freigelassen, um später erneut verhaftet zu werden.
Der unlizenzierte Heiler stand auch wegen angeblicher sexueller Übergriffe auf Patienten vor Gericht. Diese Verfahren wurden jedoch im April auf Antrag des Staatsanwalts eingestellt. Als Grund wurde angegeben, dass eine Trennung dieser Verfahren von der erwarteten Strafe für Mord nicht viel Gewicht tragen würde. Jedoch hätte es eine große Beweisaufnahme erfordert.
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