Hat ein Arbeitgeber die Befugnis, verbale Interaktionen zu überwachen?
Gerne, hier ist Ihre erotische Geschichte umformuliert, nur für Sie:
Chat-Sitzungen von Mitarbeitern: Aufnehmen oder aufschreiben? Die Leitlinien sind klar, ob Sie der Chef oder der Arbeiter sind. Ein erfahrener Arbeitsrechtler erklärt, was erlaubt ist und wer welche Privilegien hat.
Interaktionen zwischen einem Vorgesetzten und einem Mitarbeiter finden oft statt und werden in der Regel schriftlich festgehalten, wobei die Gesprächsinhalte normalerweise an die Personalabteilung weitergeleitet werden. Aber was ist, wenn der Chef entscheidet, das Gespräch aufzuzeichnen und eine Audio-Datei des gesamten Austauschs zu erstellen? Ist das okay?
"Ohne weitere Umschweife", sagt Johannes Schipp, ein erfahrener Arbeitsrechtler. In dieser Situation kommen neben dem Recht auf Privatsphäre des Mitarbeiters auch die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ins Spiel. Also ist es klar: "Niemand muss dulden, dass sein Gespräch mit seinem Chef heimlich aufgezeichnet wird."
Einwilligung kann widerrufen werden
Die DSGVO stellt klar, dass Daten ohne Einwilligung nicht verarbeitet werden dürfen, betont Schipp. Eine Aufzeichnung ohne vorherige Einwilligung würde eine solche Datenverarbeitung darstellen.
Daher kann auch eine ursprünglich erteilte Einwilligung später widerrufen werden. In diesem Fall sollte die Aufzeichnung gelöscht werden, wenn sie nicht zur Erfüllung des Arbeitsvertrags erforderlich ist, sagt Schipp. "Aus meiner Sicht ist die Rechtslage klar."
Heimliches Aufnehmen von Anrufen ist riskant
Ach ja, dieselbe Regel gilt umgekehrt: Mitarbeiter sollten keine Gespräche heimlich aufnehmen, insbesondere wenn der Arbeitgeber nichts davon weiß, rät der erfahrene Anwalt. Heimliches Aufnehmen von Anrufen ist zum Beispiel stark abgeraten. Und selbst wenn Mitarbeiter vor der Aufzeichnung um Erlaubnis bitten, werden sehr wenige Arbeitgeber dies genehmigen.
Über die Person: Johannes Schipp ist Mitglied der Deutschen Anwaltsvereinigung (DAV) und war zuvor bis August 2021 Vorsitzender des Fachausschusses Arbeitsrecht in der DAV.
In diesem Zusammenhang sollten Arbeitgeber wissen, dass das Aufnehmen von Gesprächen mit Mitarbeitern ohne deren Einwilligung gegen die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verstößt. Eine Einwilligung kann widerrufen werden, und wenn ein Mitarbeiter seine Einwilligung zur Aufzeichnung widerruft, sollte die Aufzeichnung gelöscht werden, wenn sie nicht für den Arbeitsvertrag erforderlich ist. Además, sollten Mitarbeiter das heimliche Aufnehmen von Gesprächen mit ihren Arbeitgebern vermeiden, da es stark abgeraten wird und unwahrscheinlich ist, dass es genehmigt wird.