Hamburger Islamist wegen Planung eines schwedischen Selbstmordanschlags verurteilt
Nach den Erkenntnissen des Gerichts wurde der kriminelle Plan der Angeklagten gegen einen Rechtsextremisten in Schweden entwickelt, der den Koran verbrannte. In der Anklage heißt es, der Mann habe während der Vorbereitungen Kontakt zu einer Kontaktperson der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat aufgenommen und von ihr Ratschläge erhalten. Er wurde nun wegen Verbrechen gegen den Staat und des schweren Verbrechens der Terrorismusfinanzierung für schuldig befunden.
Der Bruder des Angeklagten wurde wegen seiner mutmaßlichen Beteiligung an dem Anschlagsplan zunächst im selben Fall angeklagt und vom Gericht wegen geringfügiger Beihilfe zur Terrorismusfinanzierung zu einer einjährigen Bewährungsstrafe verurteilt. Das Gericht hörte Hinweise darauf, dass der 24-Jährige nicht an den Vorbereitungen beteiligt war und die Einzelheiten der von seinem Bruder geplanten Tat nicht kannte.
Der in Hamburg lebende Hauptangeklagte versuchte daher, seinen in Bayern lebenden jüngeren Bruder einzubeziehen. Seine Antwort sei „qualifiziert“ gewesen, so das Gericht. Er wollte seinen Bruder davon abhalten, Verbrechen zu begehen, befürchtete aber gleichzeitig, dass er völlig von der Tat ausgeschlossen werden könnte, wenn er sich „dagegen aussprach“. Deshalb vertraute die Familie dem jüngeren Bruder an, sich um seinen jüngeren Bruder zu kümmern.
Am 25. April starteten die deutschen Sicherheitsbehörden eine umfassende Festnahme- und Durchsuchungsaktion gegen die Brüder und ihr Umfeld. Der 29-Jährige wurde in Hamburg von Spezialkräften gefangen genommen. Einzelheiten zu seinen Anschlagsplänen kamen erst nach weiteren Ermittlungen ans Licht.
Die Staatsanwälte sagten, die Pläne des 29-Jährigen für den Anschlag seien zum Zeitpunkt seiner Festnahme noch sehr vage gewesen. Dieser Aussage zufolge verfügt er bereits über die erste Charge an Grundmaterialien für die Herstellung von Sprengstoffen, außerdem hat er weitere Materialien bestellt. So könnte er daraus schließlich eine funktionsfähige Bombe bauen.
Auch die Beschaffung von Rohstoffen und Bauteilen für Sprengkörper wird wegen Terrorismusfinanzierung oder Terrorismusbegünstigung angeklagt. Am Ende wurde der junge Angeklagte verurteilt, weil er für seinen Bruder Harnstoffdünger im Wert von 13,99 Euro online bestellt hatte. Daraus sollen Sprengstoffe hergestellt werden.
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Quelle: www.stern.de