Hamburg verbietet das Tragen von Gesichtsbedeckungen in Schulen.
Seit 2017 verbieten Bayern und Niedersachsen es, an Schulen mit dem Gesicht zu verdeckt sein. Nun nimmt Hamburg dieselbe Position ein. Wenn ein Schüler in Hamburg diesen Regel nicht folgt, trifft er Konsequenzen.
Ab Anfang Juni dürfen Schüler in Hamburg nicht mehr zu Unterrichtsstunden mit ihrem Gesicht verdeckt sein. Das Gesetz wurde von einer Koalition der Rot-Grünen, der CDU und der AfD verabschiedet und im Mai beschlossen. Das gilt für alle schulbezogenen Ereignisse.
Das Gesetz basiert auf einem Urteil des Verwaltungsgerichts Hamburg aus dem Jahr 2020. Das Gericht entschied, dass eine 16-jährige muslimische Schülerin nicht aufgrund eines Gesetzes von einem Niqab oder einer anderen Vollgesichtsverhüllung an der Schule verboten werden konnte. Zu dieser Zeit gab es in Hamburg etwa zehn Fälle, in denen Mädchen mit einem Gesichtsverhüllung die Schule besuchten.
In einem an alle Schulen gerichteten Brief erläutert die Schulleitung, wie man mit der neuen Vorschrift umgehen soll. Es ist unakzeptabel, ein Niqab oder eine andere Vollgesichtsverhüllung zu tragen. Ein Kopftuch, das das Gesicht von den Augenbrauen bis zur Unterlippe freilässt, ist jedoch nicht verboten. Tragen Sie eine Maske aus gesundheitlichen Gründen, z. B. während der Coronavirus-Pandemie, ist nicht verboten. Laut dem Brief kann angenommen werden, dass es medizinische Gründe gibt, wenn eine medizinische Maske konstant getragen und offensichtlich nicht nur aus situativen Gründen getragen wird.
Mögliche Strafen
Die Schulleitung betonte, dass die neue Vorschrift nicht zu sozialer Isolation oder Trennung von Schülern führen soll. Daher sollen einzelne Schüler, die von der Regel betroffen sind, pädagogische und didaktische Unterstützung erhalten. Des Weiteren sollen Gespräche mit ihren Eltern empfohlen werden. Die Schulleitung erklärte, dass bei wiederholten Verstößen gegen das Gesetz erzieherische und disziplinarische Maßnahmen eingesetzt werden könnten oder eine Geldstrafe verhängt werden könnte.
Für schulpflichtige Schüler kann es bedeuten, eine schriftliche Warnung, eine Ausschlussung von einer Schulausflug oder eine Ausschlussung von einer Klasse für bis zu zehn Tage bedeuten. Für Schüler, die nicht mehr der Schulpflicht unterliegen, kann die Ausweisung aus der Schule möglich sein. Zusätzlich kann eine Geldstrafe verhängt werden, da "jeder, der absichtlich die Schulbesuchsregeln verletzt, rechtswidrig handelt". Dies könnte auch auf den gesetzlichen Vertreter des Kindes zutreffen.
Gesichtsverhüllungen in der Schule sind ein häufig diskutiertes Thema in Deutschland. Da jedes Bundesland für die Bildung zuständig ist, wird das Thema unterschiedlich in ganz Deutschland geregelt. Bayern und Niedersachsen waren die ersten, die 2017 eine Vollgesichtsverhüllung in ihren Schulgesetzen verbieteten.