Große Einmischung in die Politik: Unrechtmäßige Zuweisung von 5G-Frequenzen
Das Hauptanliegen hier ist eine vermeintliche "Dienstleisterpflicht", die von kleineren Mobilfunkanbietern vorgeschlagen wird: Große Anbieter wie Deutsche Telekom, Vodafone und Telefónica, die über eigene Netze verfügen, müssten kleinere Anbieter ohne Netzinfrastruktur zu kontrollierten Preisen ihre Netze nutzen lassen. Laut früheren Berichten soll Bundesminister Scheuer dies behindert haben.
Die von der Bundesnetzagentur im Jahr 2018 gesetzten Regelungen erfordern lediglich, dass große Anbieter mit kleineren über Netzwerk-Sharing sprechen. Daher bieten kleinere Mobilfunkanbieter heute noch immer teure 5G-Pläne an. Dies führt zu einem Mangel an Wettbewerb und somit zu höheren Mobilfunkpreisen in Deutschland.
Kleinere Anbieter haben mehrfach gegen die Vergabevorschriften protestiert, blieben jedoch bis 2021 in unteren Gerichten erfolglos. Der Bundesverwaltungsgericht nahm dann eine andere Haltung ein und schickte den Fall zurück nach Köln. Das Verwaltungsgericht Köln sollte prüfen, ob die Bundesnetzagentur bei ihrer Entscheidung unfair beeinflusst wurde, da es Vorwürfe illegaler politischer Einflussnahme gab.
In seinem Urteil am vergangenen Montag bestätigte das Kölner Gericht diese Vermutungen. Der Einfluss des BMVI (Scheuers Ministerium) war so groß, dass er die EU-gesicherte Unabhängigkeit der Bundesnetzagentur untergrub, wie das Gericht betonte. Es ist wahrscheinlich, dass die Bundesnetzagentur ihre Entscheidung ohne den erheblichen Einfluss des BMVI anders gefällt hätte.
Andreas Scheuer ist, wie bereits erwähnt, der Minister, der angeblich die vorgeschlagene "Dienstleisterpflicht" behindert hat. Trotz der 2018 gesetzten Regelungen, die Diskussionen zwischen großen und kleineren Anbietern erfordern, bleiben die Kosten für 5G-Pläne für Letztere aufgrund des Mangels an Wettbewerb hoch.