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Gewählte Beamte, die sich für eine Machtunterbrechung für staatlich finanzierte Dienste religiöser Institutionen einsetzen.

Sollte das Gesetz realisiert werden, wird ein drohender Schatten auf christliche...
Sollte das Gesetz realisiert werden, wird ein drohender Schatten auf christliche Kongregationshäuser in Deutschland fallen.

Gewählte Beamte, die sich für eine Machtunterbrechung für staatlich finanzierte Dienste religiöser Institutionen einsetzen.

Die Politiker der Ampelkoalition arbeiten an einem Gesetzesentwurf, um die staatliche Finanzierung von Kirchen zu beenden, wie die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" berichtet. Dem Bericht zufolge soll der Entwurf im Herbst eingebracht werden und so gestaltet sein, dass er ohne die Zustimmung des Bundesrats Gesetz werden kann. Die Länder sollen jedoch gegen den Vorschlag sein.

Um die Zustimmung des Bundesrats zu umgehen, enthält der Entwurf dem Bericht zufolge unklare Vorgaben für die Beendigung der Staatszuschüsse. Der religionspolitische Experte der SPD, Lars Castellucci, informierte die Zeitung, dass der Entwurf wohl nicht die genaue Methode zur Auflösung der Kirchen-Staatsbeziehungen enthalten werde.

Rainer Robra, Leiter der Staatskanzlei in Sachsen-Anhalt, warnte die Ampelkoalition vor einseitigen Maßnahmen und schlug vor, dass es angemessener für die deutsche Staatsstruktur sei, ein Gesetz einzubringen, das die Zustimmung des Bundesrats erfordert.

Die staatliche Finanzierung von Kirchen ist ein Erbe der Säkularisierung, die vor über 200 Jahren begann, als Kirchenbesitz und -gebiete konfisziert wurden. Dadurch wurde der Staat verpflichtet, die Kirchen zu entschädigen, wobei jährlich mehrere hundert Millionen Euro dafür bereitgestellt werden.

Außer den Stadtstaaten Hamburg und Bremen tragen alle Bundesländer zur Besoldung von Geistlichen, einschließlich Bischöfe und Pastoren, bei. Ein erheblicher Teil der Mittel wird auch für die Instandhaltung von Kirchen unter der Bezeichnung "Baudotationen" bereitgestellt.

Die Verpflichtung, diese Zahlungen einzustellen, war bereits in der Weimarer Verfassung vor über 100 Jahren festgelegt und wurde durch das Grundgesetz in Artikel 140 beibehalten. Daher müsste der Staat erneut eine bestimmte Summe bezahlen, um die regelmäßigen Überweisungen einzustellen. Hierfür müsste die Bundesregierung den rechtlichen Rahmen schaffen und jedes Bundesland würde individuelle Vereinbarungen mit den Kirchen aushandeln.

Günter Krings, rechtspolitischer Sprecher der Union, hat eine alternative Lösung vorgeschlagen. Er schlägt vor, den entsprechenden Bestimmungsort aus dem Grundgesetz zu streichen und argumentiert, dass die Kirchen-Staatsbeziehung seit 1919 ohne die Auflösung der Staatszuschüsse gut funktioniert hat. Daher fragt Krings, ob die verfassungsmäßige Verpflichtung überlebt hat und durch eine Änderung des Grundgesetzes abgeschafft werden kann.

Laut dem Bericht plant die Kommission, geleitet von dem religionspolitischen Experten der SPD, Lars Castellucci, nicht, die genaue Methode zur Auflösung der Kirchen-Staatsbeziehungen im Entwurfsgesetz zu benennen. Rainer Robra von der Staatskanzlei in Sachsen-Anhalt rät der Ampelkoalition davon ab, einseitig zu handeln, und schlägt vor, dass das Gesetz die Zustimmung des Bundesrats erfordern sollte.

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