Angeblicher Antisemitismus-Vorfall - Gestehen, weil Sie Angst haben, den Preis zu zahlen? So teuer ist der gesamte Prozess von Gil Ofarim
Am 28. November gab Gil Ofarim im Saal 115 des Amtsgerichts Leipzig seine Lügen zu. Wie er zuvor geschworen hatte, wurde er im Westin Leipzig keiner antisemitischen Diskriminierung ausgesetzt. Unwahr ist auch, dass Hotelangestellter Markus W. ihn am 4. Oktober 2021 aufgefordert hat, seine Davidstern-Halskette abzunehmen, bevor er einchecken durfte.
„Diese Anschuldigungen sind wahr. Herr W., ich möchte mich bei Ihnen entschuldigen. Es tut mir leid.“ W. nahm die Entschuldigung an. Das Verfahren gegen Ofarim wurde wegen Geldproblemen eingestellt. Teil des Einstellungsprozesses war eine außergerichtliche Einigung, in der Ofarim Schadensersatzansprüche von Hotelmitarbeitern zuließ. Über den genauen Betrag vereinbarten beide Parteien Stillschweigen.
Gil Ofarim: So viel hat ihn der Prozess gekostet
Rechtsanwalt Jürgen Möthrath, Präsident des Deutschen Strafrechtsanwaltsverbandes, sagte: „In solchen Fällen ist ein Höchstbetrag von 2.000 Euro üblich. Unter Berücksichtigung des öffentlichen Interesses und der Tatsache, dass der Arbeitnehmer schon seit längerem im Rampenlicht steht.“ Mit der Zeit liegt der Betrag zwischen 5.000 und 10.000 Euro. „Das ist durchaus denkbar.“
Aber die wirtschaftlichen Folgen von Ofarims Lügen waren weitaus gravierender und leicht abzuschätzen.
Der teuerste Posten dürften die Kosten für sein Anwaltsteam sein. Norbert Schneider, Mitglied im Deutschen Anwaltverein, rechnet vor: „In diesem Bereich werden Vereinbarungen auf Stundenbasis abgeschlossen. 300 oder 400 Euro pro Stunde sind keine Seltenheit.“ Auch die Vereinbarung einer Pauschale oder eines Tagessatzes sei möglich Tarifkosten. Rechtsanwalt Möthrath hält sogar einen Stundensatz von 500 Euro pro Stunde für möglich.
Ofarim engagierte nicht nur einen Anwalt, sondern vier Anwälte, um sich zu verteidigen. „Jemand würde das Gleiche tun, insbesondere wenn das Schuldeingeständnis von Anfang an vorhersehbar war“, sagte Norbert Schneider. Die Kosten könnten schnell sechsstellige Beträge erreichen. Denkbar sind 30.000 oder 35.000 Euro pro Anwalt. Das Team arbeitete nicht nur während des sechstägigen Prozesses für Ofarim, die Ermittlungen dauerten auch fast zwei Jahre. Während dieser Zeit werden seine Anwälte ihre Mandanten selbstverständlich immer wieder beraten und Zeugen befragen und selbstverständlich entsprechende Honorare verlangen.
Gil Ofarim muss die Kosten der Gegenpartei tragen
Angesichts dieser enormen Summen waren die Kosten der Gegenpartei (die von Ofarimu getragen wurden) nahezu Null. Für den Anwalt des Hotelangestellten Markus W. waren in der gesetzlichen Vergütung lediglich pauschale Honorare enthalten und nicht die tatsächlich gezahlten Honorare. Rechtsanwalt Schneider erläuterte: „Bis zur Hauptverhandlung werden 1.000 Euro erwirtschaftet, für jeden Termin der Hauptverhandlung werden zusätzlich 600 Euro erwirtschaftet.“ Ofarim bekannte sich am sechsten Verhandlungstag schuldig und wird voraussichtlich die Strafe verdienen Gegenpartei 4.600 EUR.
Denn: Für Anwalts- und Gerichtskosten kommt Gil Ofarim nicht auf, ebenso wenig für die Kosten von Zeugen und Sachverständigen. Das Verfahren wurde eingestellt und die Kosten wurden von der Staatskasse getragen; die Anwaltskosten wurden mit Steuergeldern bezahlt.
Eine endgültige Entscheidung über die Höhe sämtlicher Kosten wird erst nach Zahlung eines gerichtlich verhängten Bußgeldes in Höhe von 10.000 Euro durch Ofarim an das Wannsee-Konferenzhaus und den Trägerverein der Jüdischen Gemeinde Leipzig fallen. Die Zahlung sollte zumindest ein symbolischer Akt der Wiedergutmachung sein.
Doch dabei handelt es sich nur um den strafrechtlichen Aspekt der Klage, und Westin Hotels behält sich offenbar das Recht vor, neben dem Mitarbeiter Markus W. auch eine Schadensersatzklage einzureichen. Rechtsanwalt Norbert Schneider sagte, es könne auch zu einer außergerichtlichen Einigung kommen. Reputationsschäden und entgangene Umsätze können geltend gemacht werden. Schneider sagte, es sei schwierig zu beweisen, dass es zu Gewinneinbußen gekommen sei. Für Hotelketten könnte der Aspekt der Reputationsschädigung vielversprechender sein.
Waren für Offarim auch finanzielle Gründe ausschlaggebend, das Verfahren so plötzlich einzuleiten? Jürgen Möthrath, Präsident des Deutschen Strafrechtsanwaltsvereins, drückt es so aus: „Wenn man auf eine Verurteilung warten muss, würde man in der Regel diese Einstellung wählen, weil es dann keine Verurteilung und keinen Eintrag ins Bundesgericht gibt.“ Zentrales Register. Tatsächlich spart das zusätzliche Verhandlungszeit und Anwaltskosten sind oft ein zusätzlicher Anreiz.“
Quelle: „Gala“, „Süddeutsche Zeitung“, „Bild“
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