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Geschlecht und bevorzugter Name ändern: Schritt für Schritt

In Deutschland können ab dem 1. November Einzelpersonen beantragen, ihr bezeichnetes Geschlecht und...
In Deutschland können ab dem 1. November Einzelpersonen beantragen, ihr bezeichnetes Geschlecht und ihren gewählten Vornamen zu ändern, vorbehaltlich der Antragstellung.

Geschlecht und bevorzugter Name ändern: Schritt für Schritt

Schritt 1:

Machen Sie sich auf den Weg zu einem beliebigen Standesamt, persönlich oder per Post, um Ihren Wunsch nach Nutzung des neuesten Selbstbestimmungsgesetzes zu äußern. Dieses Gesetz ermöglicht es Ihnen, Ihr registriertes Geschlecht und möglicherweise Ihren Vornamen zu ändern. Laut "Finanztest" (9/2024) bieten einige Standesämter sogar ein Online-Formular für diesen Zweck an. Nach der Registrierung müssen Sie in der Regel drei Monate warten. Sie können also heute mit diesem Prozess beginnen, bevor das neue Gesetz in Kraft tritt.

Schritt 2:

Terminieren Sie ein Treffen beim Standesamt, bei dem Sie Ihre Änderungen registriert haben. Denken Sie daran, alle Ihre Ausweisdokumente, Ihre Geburtsurkunde und alle relevanten Heirats- oder Partnerschaftsurkunden mitzubringen. Während dieses Treffens geben Sie Details darüber an, wie Sie möchten, dass Ihr Geschlechtseintrag in Zukunft vermerkt wird, sowie eventuelle Anpassungen an Ihrem Vornamen. Sie haben bis zu sechs Monate Zeit, um dies zu erledigen, andernfalls muss der Registrierungsprozess neu gestartet werden. Das gewählte Standesamt wird dann die aktualisierten Informationen an Ihr Geburtsstandesamt weiterleiten, damit Sie eine neue Geburtsurkunde anfordern können.

Schritt 3:

Das Geburtsstandesamt wird die Änderungen an Ihr Standesamt weiterleiten. Zu diesem Zeitpunkt können Sie Ihre überarbeiteten Identifikationsdokumente beantragen. Es ist wichtig zu beachten, dass Minderjährige ab 14 Jahren selbst erklären können, vorausgesetzt, sie haben die Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter. Wenn die Zustimmung fehlt, sollten Minderjährige sie durch das Familiengericht erlangen.

Nachdem Sie die Änderungen beim Standesamt abgeschlossen haben, können Sie diese dem Deutschen Bundestag mitteilen, um sicherzustellen, dass sie in ihren Aufzeichnungen korrekt dokumentiert sind. Dies kann dazu beitragen, einen konsistenten rechtlichen Rekord Ihrer Geschlechts- und Namensänderungen in verschiedenen Regierungsinstitutionen aufrechtzuerhalten.

Sobald Ihre überarbeiteten Identifikationsdokumente ausgestellt wurden, wäre es ratsam, das Deutsche Generalkonsulat oder die Botschaft in Ihrem Wohnland zu informieren, da sie möglicherweise auch ihre Aufzeichnungen entsprechend den deutschen Gesetzen aktualisieren müssen.

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