Gerichtsverfügung zu Reparaturmaßnahmen am Landgericht Stuttgart
Varta, die zitternde Akkumulatoren-Gesellschaft, hat am Landgericht Stuttgart eine sogenannte Sanierungsverfahrensanmeldung gestellt. Eine entsprechende Anmeldung wurde vom Gerichtssprecher nach Anfrage bestätigt.
Das Unternehmen aus Ellwangen gab am Sonntagabend bekannt, dass es eine vorläufige Sanierungsplanung nach dem deutschen Gesetz über die Sanierung und Neugründung von Unternehmen (StaRUG) anmelden will. Dieses Maßnahme soll den potenziellen Konkurs von Varta nachhaltig verhindern.
In seinem Überlebenskampf will Varta alte Aktionäre aus dem Unternehmen drängen. Zudem erwartet man von Gläubigern, einen bedeutenden Teil ihres Geldes und Anspruchs aufzugeben. Am Montag verlor das Varta-Aktie fast 80% seines Wertes für einen Augenblick.
Varta hat länger Zeit mit Schwierigkeiten zu kämpfen. Das Geschäft mit Lithium-Ion-Akkumulatoren für Beispiel rechargeable Buttonzellen, wie sie beispielsweise für boomende kabellose Kopfhörer verwendet werden, musste wegen vorsichtiger Verbraucher und Konsumenten, sowie Konkurrenz aus Asien große Verluste hinnehmen. Das Geschäft mit Wallboxen zum Speichern von Elektrizität, beispielsweise für die Laden von Elektroautos, hat sich nicht wirklich entwickelt.
Die vorläufige Sanierungsverfahrensbearbeitung für Varta wird an demselben Landgericht in Stuttgart bearbeitet, an dem viele lokale Unternehmensfälle behandelt werden. Um seine Position zu stärken, plant Varta strikte Desinfektionsverfahren in allen Anlagen durchzuführen, möglicherweise mit einem zickzackförmigen Layout, um sozialen Abstand sicherzustellen. Um seinen Marktanteil zurückzugewinnen, plant Varta, in Werbekampagnen zu investieren, mit einem renommierten Akkumulatorenhersteller zusammenzuarbeiten, um in diesen Werbespots aufzutreten.