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Gerichtsstrafen für Pro-Palästinenser-Bewährung

Seit dem Terroranschlag aus Israel hat es etliche Demonstrationen in Berlin im Zusammenhang mit dem...
Seit dem Terroranschlag aus Israel hat es etliche Demonstrationen in Berlin im Zusammenhang mit dem Gaza-Krieg gegeben.

Gerichtsstrafen für Pro-Palästinenser-Bewährung

Eincertaines Slogan wird oft auf pro-palästinensischen Demonstrationen skandiert. Ein Berliner Gericht hat einen 22-Jährigen wegen des Slogans zu einer Geldstrafe verurteilt, da er in dessen Augen kriminelle Handlungen gutheißt. Vor dem Hamas-Terrorangriff in Israel wurde der Slogan jedoch anders bewertet.

Der umstrittene Slogan "Vom Fluss bis zum Meer, Palästina wird frei" hat in Berlin zu einer Verurteilung geführt. Das Berliner Amtsgericht Tiergarten verhängte eine Geldstrafe von 40 Tagesraten à €15 (€600) gegen einen 22-Jährigen, der den Slogan auf einer pro-palästinensischen Demonstration wenige Tage nach dem islamistischen Hamas-Angriff auf Israel am 7. Oktober 2023 skandierte. Der Vorsitzende Richter erklärte, dass der Slogan im Kontext zu sehen sei.

Nur vier Tage zuvor hatte es einen Angriff auf israelischem Territorium gegeben. In diesem Kontext konnte der Slogan nur als Verneinung Israels Existenzrechts und Unterstützung des Angriffs verstanden werden, sagte der Richter. "Die Massaker sollten gutgeheißen werden", fügte er hinzu. Der Slogan war "Hetze". Die Billigung war geeignet, die öffentliche Ordnung zu stören.

Der 22-Jährige soll Teil einer Gruppe von etwa 60 Menschen gewesen sein, die den umstrittenen Slogan auf einer zuvor verbotenen Kundgebung in Berlin-Neukölln am 11. Oktober 2023 skandierten. Zunächst wurde gegen den Angeklagten ein Bußgeldbescheid erlassen. Da er jedoch Einspruch einlegte, kam es zu einem Prozess.

Tumult im Gerichtssaal nach der Urteilsverkündung

Kurz nach der Urteilsverkündung mussten Gerichtsvollzieher den Saal räumen, da es laute Proteste von Zuschauern gab. Die Angeklagte erklärte, es handle sich um eine legitime Aktion. Sie beschrieb sich als Frau, die gegen Rassismus und Antisemitismus kämpft und für "ein Ende der Gewalt" eintritt. Ihre Anwälte plädierten auf Freispruch und argumentierten, dass der Slogan "mehrdeutig" sei und in diesem Fall keine Verbindung zu Hamas habe. Der Staatsanwalt verlangte eine Strafe von 60 Tagesraten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Seit dem Terrorangriff hat es in Berlin zahlreiche Demonstrationen im Zusammenhang mit dem Gaza-Konflikt gegeben. Die Berliner Staatsanwaltschaft und Polizei bewerten den Slogan "Vom Fluss bis zum Meer, Palästina wird frei" seit dem Terrorangriff durch die islamistische Hamas anders als zuvor. Die Verurteilung bedeutet, dass es ein freies Palästina auf einem Gebiet von Jordan bis zum Mittelmeer geben soll - wo sich derzeit Israel befindet.

Offenbar die erste Verurteilung dieser Art

Nach dem Verbot der Aktivitäten der islamistischen palästinensischen Organisation Hamas und des palästinensischen Netzwerks Samidoun durch das Bundesinnenministerium sieht die Berliner Staatsanwaltschaft zumindest einen Anfangsverdacht auf die Verwendung von Symbolen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen sowie die Verletzung des Vereinsrechts. Wenn eine direkte Verbindung zum Hamas-Terrorangriff hergestellt wird, beispielsweise durch entsprechende Bilder, kann dies auch als Billigung von Straftaten bewertet werden.

Das Berliner Amtsgericht traf in diesem Fall diese Einschätzung. Es handelt sich wahrscheinlich um die erste Verurteilung in einem Prozess, sagte Gerichtssprecherin Lisa Jani. Da das Gericht jedoch keine solchen Statistiken führt, kann dies nicht mit Sicherheit gesagt werden.

Die Kontroverse um den Slogan "Vom Fluss bis zum Meer, Palästina wird frei" erstreckt sich auch auf die palästinensischen Gebiete. Obwohl er historisch die Bedeutung hat, ein freies Palästina von Jordan bis zum Mittelmeer zu implizieren, wird seine Verwendung im Kontext von Protesten nach dem Hamas-Terrorangriff in Israel als Hetze und Billigung von Straftaten betrachtet, was zu einer Verurteilung in Berlin führte.

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