Gerichtsentscheidung: Nikes Streifen auf Sporthosen verletzen Adidas' Markenrechte
Ein deutsches Gericht hat entschieden, dass Nike, ein beliebter Sportausrüstungshersteller, in Deutschland keinen bestimmten Sportstutzen verkaufen darf, weil er sich an Adidas' drei-streifigen Design ähnelt. Dies wurde in einem Berufungsverfahren am Gericht in Düsseldorf entschieden.
Trotz Adidas' Einspruch gegen vier weitere Typen von Stutzen wurde der Urheberrechtsverletzungsprozess hinsichtlich dieser Stutzen abgewiesen, da sie genug Unterschiede zu Adidas' Design aufwiesen. Das Gericht sagte, "Nicht alle Seitenstreifenmuster an Sportstutzen sind verboten." Diese Entscheidung ist rechtsverbindlich.
Beide Unternehmen waren in einem Urheberrechtsstreit über diese Stutzen 2022 verwickelt, wobei Adidas Nike vorwarf, sein Markenzeichen zu verletzen. Das Landgericht in Düsseldorf hatte zuvor gegen Nike urteilt, was es ihnen verbot, diese Stutzen in Deutschland anzubieten. Allerdings entschied sich Nike, gegen diese Entscheidung zu klagen, was zu einem Berufungsverfahren führte, in dem die Entscheidung bestätigt wurde.
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Quelle: www.ntv.de