Gericht verpflichtet ARD, Wagenknechts Partei in ihre "Wahlarena" einzuladen.
Das WDR wollte ursprünglich die BSW in ihr Programm für die Europawahlen nicht aufnehmen. Allerdings entschied das Verwaltungsgericht Münster zugunsten der Wagenknecht-Partei und ermöglichte es, dass Spitzenkandidat Fabio De Masi teilnehmen könne.
Der Spitzenkandidat für die Europawahlen der neugegründeten Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW), Fabio De Masi, muss in das ARD-Programm "Wahlarena 2024 Europa" eingeladen werden. Diese Entscheidung fiel durch ein Notverfahren des Verwaltungsgerichts Münster und widersprach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln.
Der Programmleiter für den WDR hatte Vertreter von SPD, CDU, CSU, Grünen, FDP und AfD für eine Sonderfolge am Donnerstag eingeladen. Der Redakteur begründete dies damit, dass die BSW während der letzten Wahlenperiode nicht dabei war, weshalb es ungerechtfertigt wäre, sie in das Programm aufzunehmen. Zudem gab es Beschränkungen bei der Zahl der Gäste, da der Fokus auf große Parteien mit einer bedeutenden deutschen Vertretung im derzeitigen Europaparlament lag.
Neue Entscheidung des Verwaltungsgerichts
Das Verwaltungsgericht stellte die Ablehnung der BSW in Frage, da unklar ist, ob das Programm tatsächlich nur auf die vorherige Wahlsperiode fokussieren wird. Es fragte auch nach den Beschränkungen bei der Zahl der Gäste - da die BSW in Umfragen zwischen vier und sieben Prozent lag, würde ihre Anwesenheit mehr Gleichgewicht bieten, als z.B. die FDP und die Linke.
In seiner früheren Entscheidung hatte das Verwaltungsgericht festgestellt, dass öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten Parteien in ihren Vorkampagnenprogrammen aufgrund ihrer Bedeutung einbeziehen sollten. Der WDR bewältigte dies, indem er die BSW nicht in "Wahlarena" einlud, sondern ihnen gleiche Exposition in anderen politischen Sendungen anbot.