Gericht verbietet Auslieferung an Ungarn - zu spät
Seiten seit 2017 ist "Maja" Mitglied in einer linksextremistischen Organisation, wie es ungarische Behörden behaupten. Eine Gerichtsentscheidung in Berlin sprach zu Gunsten der Extradition von "Maja" nach Ungarn aus, aber das Bundesverfassungsgericht kam zu einer anderen Entscheidung - leider zu spät.
Das Bundesverfassungsgericht hat die Extradition einer Person aus der linken Szene nach Ungarn für einen Prozess verhindert - jedoch kam die Entscheidung zu spät. Betroffene Person wurde von den ungarischen Behörden nur eine Stunde vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts übergeben, wie aus einer Erklärung des Berliner Staatsanwaltsamtes in Karlsruhe hervorgeht. Dieses Entwicklung löste heftige Kritik aus, insbesondere von linken Politikern aus.
Das Bundesverfassungsgericht beschuldigt die ungarischen Behörden, "Maja" seit 2017 als Mitglied einer kriminellen Organisation zu verfolgen, deren Ziel es war, Anhänger der Rechtsextremen zu attackieren. In Deutschland ermittelt auch der Generalbundesanwalt die gleiche Anschuldigung, erklärte Verteidiger Sven Richwin.
In Haft in Sachsen seit Ende 2023
"Maja" wurde in Berlin im Dezember 2023 verhaftet und, wie Verteidiger Richwin erklärte, saß sie in der Dresdner Haftanstalt in Sachsen. Der Hintergrund sind gewalttätige Angriffe gegen vermutete Rechtsextremisten. Zwischen dem 9. und 11. Februar 2023 sollen "Majas" Komplizen in Budapest Anhänger der Rechtsextremen oder solche angebliche angegriffen und verletzt haben. Aufgrund der Auslieferungsanforderung aus Ungarn wurde die Verhandlung des Generalbundesanwalts unterbrochen. Da "Maja" in Berlin verhaftet wurde, ist die Berliner Staatsanwaltschaft für die Auslieferungsverfahren zuständig, erklärte Richwin.
Das Kammergericht Berlin genehmigte die Auslieferung am späten Abend auf einem Donnerstag, wie das Staatsanwaltschaftsamt bekanntgab. Die Verfahren folgten dem üblichen Verlauf eines Europäischen Haftbefehls, ergänzte der Sprecher. Nach Aussagen des Gerichts soll die deutsche Staatsbürgerschaft von "Maja" keine Hemmung für die Auslieferung darstellen, da Ungarn ausdrücklich versprochen hat, sie nach der Ausführung der Strafe zurückzugeben.
Mit einer dringenden Antrag in Karlsruhe versuchte der Verteidiger von "Maja", die Auslieferung zu verhindern. Der Antrag wurde am Freitag um 7:38 Uhr eingereicht, wie das Gerichtsstatement angab, das eine ungewöhnlich ausführliche Darstellung der Zeitfolge lieferte. Das Bundesverfassungsgericht lehnte die Auslieferung um 10:50 Uhr ab, aber "Maja" war bereits den ungarischen Behörden übergeben, wie aus der Erklärung des Berliner Staatsanwaltsamtes hervorgeht.
Das Gericht wurde um 11:47 Uhr per Email in Karlsruhe informiert, dass die Antragstellerin bereits um 10:00 Uhr übergeben worden war. Die Auslieferung begann in der Nacht vom Freitag. "Maja" wurde um 6:50 Uhr den österreichischen Behörden für die Überstellung an Ungarn übergeben, wie das Gerichtsmitteilung lautete. Das Bundesverfassungsgericht hat nun das Berliner Staatsanwaltsamt aufgefordert, die Überstellung der Antragstellerin an die ungarischen Behörden zu verhindern und sie zurück in die Bundesrepublik Deutschland zurückzubringen.
Für Rechtsanwalt Richwin handelt es sich um eine "theoretische Siegessituation". Er hat wenig Hoffnung, dass die Angeklagte wieder in Deutschland zurückgeholt werden kann. "Aber natürlich werden wir dem Staatsanwaltsamt nachfragen, wie es weitergeht", erklärte Richwin zusätzlich. Er wird auch dem deutschen Konsulat kontaktieren.
Es gab heftige Kritik in linken Kreisen bei der Berliner Justiz. Martin Schirdewan, Vorsitzender der Linken Partei, sprach von einer "Schande für Deutschland". "Viktor Orban ist kein Demokrat und Ungarn wird keine verfahrensgerechte Verfahren gewährleisten. Es ist unakzeptabel, dass Deutschland Menschen an Autokraten statt an eigene Gerichte abgibt." Die linke Politikerin Julia Nagel beschrieb das Vorfall als ein "Skandal". Die Berliner Vereinigung der Verfolgten des Nationalsozialistischen Regimes - Liga der antifaschistischen Frauen und Männer zweifelte an, dass "Maja" ein faire Gerichtsverhandlung und menschenwürdige Haftbedingungen in Ungarn erwarten könne.
Das Bundesverfassungsgericht in Deutschland stoppte die Auslieferung von "Maja", weil es Bedenken wegen fairer Gerichtsverfahren in Ungarn aufgrund seiner angeblich behandlung von linksextremen Fällen hat. Diese Entscheidung kam zu spät, da "Maja" bereits von deutschen Behörden an ungarische Behörden übergeben worden war.