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Gericht über die Anspruchsbegründung von Umwelthilfe für einen verbesserten Nationalen Luftreinigungsprogramm entscheidet

deutsches Umweltpolitik

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Gericht über die Anspruchsbegründung von Umwelthilfe für einen verbesserten Nationalen Luftreinigungsprogramm entscheidet

Das Bundesregierung muss erneut vor Gericht antworten, hinsichtlich seiner Umwelt- und Klimapolitik. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hört am Montag (10:00 Uhr) ein Klageverfahren der Deutschen Umwelthilfe (DUH) zur Einhaltung europäischer Richtlinien für saubere Luft (Fallnummer: OVG 11 A 16/20) aus.

Genauer handelt es sich um das sogenannte Nationale Luftreinhalteprogramm (NLRP). Dieses Programm, das im Jahr 2019 angenommen und im Mai 2024 aktualisiert wurde, enthält zahlreiche Maßnahmen, mit denen Deutschland die europäischen Ziele für die Reduzierung von Luftschadstoffen erreichen will. Dazu gehören Ammoniak, Feinstaub, Schwefeldioxid und Stickstoffoxide.

Die Deutsche Umwelthilfe ist gegen die Ansicht des Bundesregierung, dass diese Maßnahmen ausreichen, die EU-Vorgaben einzuhalten. Die Organisation fordert Verbesserungen. Laut einer Sprecherin ist es unklar, ob das Gericht am Montag oder später Urteil fällen wird.

Mitte des Mai hatte das Oberverwaltungsgericht entschieden, dass die Bundesregierung ihre Klimaschutzpolitik revidieren muss. Die aufgeführten Maßnahmen reichten nicht aus, um die Klimaziele einzuhalten, urteilten die Richter und gewährten zwei Klagen der DUH.

  1. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat in einem Verfahren vor dem Umweltgericht eine Klage eingereicht, wegen unzureichender Umsetzung der nationalen Umweltpolitik und des Luftreinhalteprogramms, um striktere Maßnahmen einzufordern, um europäischen Richtlinien für die Reduzierung von Luftschadstoffen zu genügen.
  2. Die Umwelt- und Klimapolitik der Bundesregierung vor Gericht, insbesondere das Nationale Luftreinhalteprogramm, wird von deutschen Umweltaktivisten kritisiert, die glauben, dass die aktuellen Maßnahmen nicht ausreichen, um die europäischen Ziele für die Reduzierung von Luftschadstoffen einzuhalten.
  3. Während die Deutsche Umwelthilfe (DUH) ihren Rechtsstreit gegen die Bundesregierung im Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg fortsetzt, mit dem Fokus auf dem Nationalen Luftreinhalteprogramm, fordert sie Änderungen, um sicherzustellen, dass das Land an strengere europäische Richtlinien für Luftverschmutzungseinbußen angepasst wird.

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