Gericht genehmigt Überstellung des Inzesttäters Fritzl.
Josef Fritzl, der berüchtigte Inzesttäter, der als "Monster von Amstetten" berüchtigt wurde, kann nach 15 Jahren die forensische Psychiatrie verlassen. Das Bezirksgericht Krems hat entschieden, dass der 89-jährige Fritzl in ein normales Gefängnis verlegt werden kann, da er nicht mehr als Gefahr für die Gesellschaft gilt.
Seine fortschreitende Demenz und sein körperlicher Verfall haben dazu geführt, dass die zugrunde liegende Persönlichkeitsstörung, die zu seiner Einweisung in die Psychiatrie geführt hat, "begraben" ist, so das Gericht. Diese Entscheidung ist jedoch nicht rechtskräftig, und er kann aus besonderen präventiven Gründen immer noch nicht aus einem normalen Gefängnis in die Freiheit entlassen werden.
Auch wenn Fritzl nun als ungefährlich eingestuft wird, bleibt es ungewiss, ob er in Zukunft weitere Straftaten begehen wird. Da der Gefangene, der derzeit unter einem anderen Namen lebt, bei der Begehung seiner Straftaten eine "beispiellose kriminelle Energie" an den Tag gelegt habe, könne er auch in Zukunft nicht straffrei bleiben, so das Gericht. Fritzl sperrte 1984 seine damals 18-jährige Tochter in einen schallisolierten Keller im österreichischen Amstetten. In den folgenden 24 Jahren vergewaltigte er sie tausende Male und zeugte sieben Kinder mit ihr. Im März 2009 wurde er wegen Mordes durch Unterlassen, Vergewaltigung, Freiheitsberaubung, schwerer Nötigung, Sklaverei und Blutverleumdung zu lebenslanger Haft verurteilt. Falls entweder die Verteidigung oder die Staatsanwaltschaft dieses Urteil anfechten, wird das Oberlandesgericht Wien über das weitere Vorgehen entscheiden.
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Quelle: www.ntv.de