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Gericht erklärt Brandenburger Sendung für ungültig - ohne Rückgängigmachung in Kraft

Die Regelungen des Brandenburg-Pakets, die eine Kreditaufnahme in Höhe von 2 Milliarden Euro und Haushaltsausgaben für das Haushaltsjahr 2023 bis 2024 ermöglichen, wurden vom Landesverfassungsgericht für nichtig erklärt. Eine Rückgängigmachung ist jedoch nicht erforderlich, wie das Gericht am...

Blick auf Potsdam
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Gericht erklärt Brandenburger Sendung für ungültig - ohne Rückgängigmachung in Kraft

Anfang des Jahres 2023 gelang es der Koalition aus SPD, CDU und Grünen, in den Schlussmonaten des Jahres 2022 ein Finanzhilfepaket für die Haushaltsjahre 2023/24 durchzusetzen. Dank des ausgerufenen Ausnahmezustands aufgrund des fortwährenden Konflikts in der Ukraine. Dieses Vorgehen erlaubt die Annahme neuer Schulden in außergewöhnlichen Situationen. Die Opposition AfD setzte rechtliche Manöver in Gang.

Ihre juristischen Maßnahmen brachten etwas Erfolg. Obwohl das Bundesverfassungsgericht ihre Anfechtung des Ausnahmezustandsaufrufs ablehnte, gelang es der AfD, die Vorschriften für die Kreditaufnahme und die Zulassung zusätzlicher Ausgaben in Frage zu stellen.

Nach Medienberichten basierte das Urteil des Landgerichts Brandenburg hauptsächlich auf den Normen, die das Bundesverfassungsgericht in seinem November-Haushaltsurteil festgelegt hatte. Die Haushaltsregeln auf Bundesebene seien nahezu identisch mit denen im Landesverfassungsrecht, merkte das Gericht an. Deshalb sollten die gleichen Normen gelten.

Die Vorschriften des Haushaltsgesetzes wurden als defizitär bezüglich der erforderlichen Normen für Notkreditaufnahmen eingeschätzt. Obwohl es wahr ist, dass ein Ausnahmezustand wegen des Konflikts in der Ukraine besteht, sah das Gericht die Gesetzgeber darin fehl, die Art und Weise aufzuklären, wie der Ausnahmezustand durch das Finanzhilfepaket beendet werden kann.

Die Gesetzgeber hatten nicht geklärt, welche konkreten Maßnahmen geplant waren, wodurch unklar blieb, wie die finanzielle Situation sich verbessern würde. Die Zuklärung der Finanzministeriums zur Sache war durch das Gericht als irrelevant eingeschätzt, da es außerhalb der Gesetzgebungskompetenz des Gesetzgebers liegt.

Allerdings kam das Gericht zu dem Schluss, dass es keinerlei Pflicht zur Umkehr der getroffenen Entscheidungen gibt. Irreversible Maßnahmen von öffentlichen Behörden sollten nicht rückwirkend aufgehoben werden, und die Konsequenzen aus den Maßnahmen der Vergangenheit können nicht rückgängig gemacht werden.

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