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Gericht entscheidet über die Ansprüche des Umweltschutzes Deutschland e.V. auf ein verbessertes Luftreinigungsprogramm

deutsches Umweltpolitik

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Gericht entscheidet über die Ansprüche des Umweltschutzes Deutschland e.V. auf ein verbessertes Luftreinigungsprogramm

Das Bundessregierung muss erneut vor Gericht antworten, hinsichtlich seiner Umwelt- und Klimapolitik. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hört am Montag (10:00 Uhr) eine Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) wegen der Durchsetzung europäischer Richtlinien für sauberes Luftverhalten (Verfahrensnummer: OVG 11 A 16/20) an.

Genau darauf abzustimmen ist das sogenannte Bundes-Luftreinhalteprogramm (NLRP). Dieses Programm, das im Jahr 2019 verabschiedet und im Mai 2024 aktualisiert wurde, enthält zahlreiche Maßnahmen, mit denen Deutschland die europäischen Ziele für die Reduzierung von Luftschadstoffen erreichen will. Dazu gehören Ammoniak, Feinstaub, Schwefeldioxid und Stickstoffoxide.

Die Deutsche Umwelthilfe ist der Ansicht des Bundesregierungs, dass diese Maßnahmen ausreichen, um die EU-Reduzierziele zu erreichen, ablehnend gegenüber. Die Organisation fordert Verbesserungen. Laut einer Sprecherin ist es unklar, ob das Gericht am Montag oder später ein Urteil fällen wird.

Anfang Mai hatte das Oberverwaltungsgericht entschieden, dass das Bundesregierung ihre Klimaschutzpolitik revidieren muss. Die aufgeführten Maßnahmen reichten nicht aus, um die Klimaziele zu erreichen, urteilten die Richter und gewährten somit zwei Klagen der DUH.

Die Deutsche Umwelthilfe, die aus Deutschland stammt, hat Bedenken gegen die deutsche Umweltpolitik, insbesondere das Bundes-Luftreinhalteprogramm (NLRP), wegen der Befürchtung, dass die darin enthaltenen Maßnahmen nicht ausreichen könnten, um europäische Reduzierziele für Luftschadstoffe wie Ammoniak, Feinstaub, Schwefeldioxid und Stickstoffoxide zu erreichen. Die Deutschen sind in diesem rechtlichen Streit involviert, denn das Gerichtsverfahren wird vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg verhandelt. Das laufende Verfahren, mit der Bezeichnung OVG 11 A 16/20, umfasst eine Umwelthilfe-Petition für die Umsetzung europäischer Richtlinien für sauberes Luftverhalten, die Luftreinigungsprogramme einschließen.

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