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Gericht: Bundesregierung muss mehr für sauberen Luft tun

Die Deutsche Umwelthilfe fordert mehr Anstrengungen des Bundesregierungs für Klima und saubere Luft. Dazu geht sie regelmäßig gerichtlich vor. Und wieder mit Erfolg.

Die bundesregierung muss für besseres Luft aktivieren, gemäß Gerichtsurteil.
Die bundesregierung muss für besseres Luft aktivieren, gemäß Gerichtsurteil.

Klimaschutz - Gericht: Bundesregierung muss mehr für sauberen Luft tun

Weiterer Beifall für die Verkehrslicht-Koalition im Kampf für mehr Umwelt- und Klimaschutz: Das Verwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat sich gegen die Bundesregierung ausgesprochen, in Sachen Änderungen an ihrem bundesweiten Luftqualitätsprogramm. Die Maßnahmen reichten in allen Belangen nicht aus, um europäische Ziele für die Reduzierung von Emissionen luftgefährdender Stoffe zu erreichen, urteilte das Gericht (Az. 11 A 16.20).

Die unterliegenden Annahmen waren teilweise fehlerhaft, erklärte der Vorsitzende Richter Ariane Holle, denn nicht die aktuellsten Daten wurden berücksichtigt. Deshalb hat sich das Umwelthilfe Deutschland (DUH) erneut gegen die Bundesregierung vergeblich gestellt, mindestens teilweise.

DUH: "Guter Tag für sauberes Luft in Deutschland"

"Dies ist wirklich ein guter Tag für sauberes Luft in Deutschland," sagte der Vorsitzende der DUH, Jürgen Resch. "Zum ersten Mal hat die Bundesregierung dazu gezwungen, tatsächlich Entscheidungen und Maßnahmen für die Reduzierung von fünf luftgefährdenden Stoffen zu treffen - und das bereits ab dem Jahr 2025," fügte Resch hinzu. Das Jahr 2025 ist nicht explizit im Urteil genannt, wie ein Sprecher des Gerichts mitteilte. Das Programm muss entsprechend aktualisiert werden.

Anstehende Angelegenheiten betreffen das im Jahr 2019 angenommene und im Mai 2024 aktualisierte Programm mit zahlreichen Maßnahmen, die Deutschland bei der Erreichung europäischer Ziele für die Reduzierung von Emissionen luftgefährdender Stoffe helfen sollen. Das betrifft Ammoniak, Stickstoffpartikel, Schwefeldioxid und Stickstoffoxide. Das DUH hatte wegen der Unzureichendheit des Programms geklagt.

Gespräche über Geschwindigkeitsbegrenzung

Die Entscheidung ist noch nicht rechtsverbindlich. Das Verwaltungsgericht in Berlin erlaubte eine Revision am Verwaltungsgericht in Leipzig. Resch hoffte auf baldige Gespräche mit den Bundesministerien für Verkehr, Bau und Umwelt. Um signifikante kurzfristige Stickstoffoxid-Emissionen zu reduzieren, ist eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf Autobahnen notwendig.

Die Fraktion der FDP im Bundestag lehnte dies ab. "Forderungen wie Fahrverbot sind umweltpolitische Maßnahmen auf Kosten der Bevölkerung, und das wird es mit den Freien Demokraten in der Bundesregierung nicht geben," sagte die Fraktionsvize Carina Konrad.

Das Bundesministerium für Umwelt kündigte an, das Urteil "gründlich" zu überprüfen, sobald es in Schriftform verfügbar ist. Ein Sprecher merkte an, dass die Klage des DUH nur teilweise erfolgreich war. Das Organisation hatte ein jährliches Senken von Schadstoffen verlangt. Das Bundesregierung war nicht daran gebunden.

Todesfälle durch Schadstoffe in der Luft

Luftgefährdende Stoffe stellen eine bedeutende Gesundheitsgefahr dar und führen zu zahlreichen vorzeitigen Todesfällen und Erkrankungen wie Asthma oder Herz-Kreislauferkrankungen. Laut den neuesten Schätzungen der Europäischen Umweltagentur (EEA) starben mindestens 238.000 Menschen in Europa im Jahr 2020 vorzeitig an hohen Konzentrationen feiner Teilchen. Stickstoffoxide verursachten 49.000 Todesfälle, und erhöhte Ozonkonzentrationen verursachten 24.000 vorzeitige Todesfälle.

In Deutschland starben nach Angaben des DUH jährlich etwa 28.000 Menschen vorzeitig an Stickstoffoxiden und etwa 68.000 Menschen an feinen Teilchen. Feine Teilchen entstehen beispielsweise durch Emissionen von Kraftfahrzeugen und Kohlekraftwerken.

DUH geht immer wieder in Gericht

Umweltmaßnahmen des Bundesregierungs-Klima- und Umweltpolitik wird durch zahlreiche Gerichtsklagen des Umwelthilfe Deutschland (DUH) herausgefordert. Anfang Mai entschied das Verwaltungsgericht (OVG), dass die Bundesregierung ihr Klimaschutzprogramm überprüfen muss, aber die Entscheidung ist noch nicht rechtsverbindlich. Letztlich hat das Umwelthilfe Deutschland im Juli eine Verfassungsbeschwerde gegen den umstrittenen Klimaschutzgesetz der Bundesregierung beim Bundesverfassungsgericht eingereicht.

Gericht: Fehler in den Prognosen

Die aktuelle Klage der Organisation geht auf das Jahr 2020 zurück. Im Verlauf der Verhandlungen hat die Bundesregierung Änderungen vorgenommen. Das ist jedoch nicht ausreichend für das Umwelthilfe Deutschland. Das aktuelle Programm basiert auf Emissionsprognosen von 2021. Maßnahmen wurden aufgenommen, die dann gestrichen oder geschwächt wurden.

Das Gericht folgte der Argumentation in vielen Punkten. So wurde beispielsweise der Klimaschutzprognosebericht 2023 von August 2023 nicht berücksichtigt, kritisierte das 11. Senat. "Das Luftqualitätsprogramm ist von großer Bedeutung," betontete Richterin Holle. Die Bemühungen sollen nicht aufgegeben werden.

Das Senat kritisierte weitere Fehler in der Programmprognose. So wurde beispielsweise die Neuheit des Gebäudenergiegesetzes von September 2023 nicht berücksichtigt. Dies erlaubt die Betriebsfähigkeit von Holzpellet-Heizsystemen, die zu stärkerer Luftverschmutzung mit feinen Staub führen.

Weiterhin wurde angenommen, dass alle Kohlekraftwerke bis Ende 2029 vom Netz genommen wären. Bei Verkehr gab es eine Prognosefehler, weil das Bundesgelder für den Kauf von Elektrofahrzeugen vorübergehend gestoppt wurde.

  1. Das Verwaltungsgericht Berlin-Brandenburg kritisierte das Regierungsprogramm des Bundes zur Luftqualität, da es den europäischen Zielen für die Verminderung von Schadstoffemissionen nicht gerecht wird.
  2. Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer von German Environmental Aid (DUH), feierte die Entscheidung des Gerichts, da sie das Bundesregierung verpflichtet, zusätzliche Maßnahmen zur Reduzierung der Luftverunreinigung bis 2025 erlassen und umsetzen lässt.
  3. Die Entscheidung des Gerichts ist noch nicht rechtskräftig, und die Verkehrsregenbogenkoalition ist erwartet, mit den Bundesministerien für Verkehr, Bau und Umwelt Gespräche aufzunehmen, um eine Autobahn-Geschwindigkeitsbegrenzung als Maßnahme zur Reduzierung von Stickstoffoxid-Emissionen durchzuführen.
  4. Die Luftverunreinigung, insbesondere durch Ammoniak, Partikel, Schwefeldioxid und Stickstoffoxide, stellt bedeutende Gesundheitsrisiken dar, was mindestens 238.000 vorzeitige Todesfälle und Erkrankungen wie Asthma und Herz-Kreislauferkrankungen in Europa im Jahr 2020 zur Folge hatte.
  5. In 2020 starben mindestens 238.000 Menschen in Europa vorzeitig an hohen Konzentrationen feiner Partikel, während Stickstoffoxide für 49.000 Todesfälle und erhöhte Ozonkonzentrationen für 24.000 Todesfälle verantwortlich gemacht wurden.
  6. DUH hat sich mehrfach gegen die Klimapolitik des Bundesrechts wegen Klage angemeldet, wobei ihr letzter Prozess die Vermutung argumentierte, dass die Emissionsprognosen und Maßnahmen des Nationalen Luftqualitätsprogramms aktuelles Information und Verlässlichkeit fehlten.

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