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Gericht: Bundesregierung muss ihre Luftqualitätsprogramm verbessern

Das Luftreinhalteprogramm will Emissionen von Schadstoffen reduzieren. Die Maßnahmen der...
Das Luftreinhalteprogramm will Emissionen von Schadstoffen reduzieren. Die Maßnahmen der Bundesregierung reichten jedoch nicht für die Richter aus.

mangelhaft - Gericht: Bundesregierung muss ihre Luftqualitätsprogramm verbessern

Bundesregierung muss Teile des Bundes-Luftreinhalteprogramms überprüfen. Das Programm erfüllt nicht die EU-Vorschriften. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschieden. Die vorher aufgeführten Maßnahmen waren in allen Punkten nicht ausreichend, um die europäischen Ziele für die Reduzierung von Emissionen von Luftverunreinigungen zu erreichen, wie die Richter beurkundet haben.

Umwelthilfe Deutschland (DUH) klagte Bundesregierung an

Deshalb hat Umwelthilfe Deutschland (DUH) erneut – zumindest teilweise – erfolgreich gegen die Bundesregierung klagengeklagen. Anfang Mai hatte das Verwaltungsgericht entschieden, dass die Bundesregierung ihr Klimaschutzprogramm überarbeiten muss.

Im Fall handelte es sich um das 2019 angenommene und Mai 2024 aktualisierte Programm mit zahlreichen Maßnahmen, mit denen Deutschland die europäischen Ziele für die Reduzierung von Emissionen von Luftverunreinigungen erreichen will. Das betrifft Ammoniak, Gerüstpartikel, Schwefeldioxid und Stickstoffoxide.

Die Regierung hatte das Programm auf veraltete Daten aufgebaut. Die Luftqualitätsvorhersagen im Regierungsprogramm waren deshalb nicht glaubwürdig, wie die Richter beurkundet haben. Beispielsweise sollten die Abbau von Kaufprämien für Elektroautos oder Änderungen zum EU-Emissionsstandard Euro 7 berücksichtigt worden sein. Die Verordnung hatte Deutschland verpflichtet, jeder vier Jahren Luftqualitätspläne vorzulegen, um nach EU-Vorschriften Schadstoffe reduzieren zu müssen.

Urteil nicht rechtsverbindlich

Allerdings ist das Urteil nicht rechtsverbindlich. Die Richter gestatteten eine Überarbeitung am Verwaltungsgericht Leipzig wegen seiner grundsätzlichen Bedeutung.

Nach Angaben der Europäischen Umweltagentur (EEA) starben in Deutschland im Jahr 2021 etwa 68.000 Menschen vorzeitig an Gerüstpartikeln alleine. Gerüstpartikel entstehen durch industrielle Vorgänge, aber auch durch Diesel- und Benzinfahrze und Reifenabrieb.

Die Bundesregierung ist jetzt verpflichtet, ihr Luftqualitätsprogramm zu überarbeiten, wie es von Umwelthilfe Deutschland (DUH) lange Zeit gefordert wurde, weil das Programm den EU-Vorschriften in Berlin nicht genügt. Diese Überarbeitung ist notwendig, um aktuelle Daten einzubeziehen und Änderungen an EU-Vorschriften, wie dem Euro 7-Richtlinie und Elektroauto-Anreizen, zu berücksichtigen.

Die Entscheidung, das Programm zu überarbeiten, erfolgt nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts, das Probleme mit der Bundesregierung aufgezeigt hat, bei der es sich um die Verwendung veralteter Daten und unglaubwürdige Luftqualitätsvorhersagen in ihrem ursprünglichen Programm handelte. Diese Analyse führte zu dem Schluss, dass die bereits verabschiedeten Maßnahmen nicht ausreichend waren, um die EU-Ziele für die Reduzierung von Emissionen an Luftverunreinigungen, wie Ammoniak, Gerüstpartikeln, Schwefeldioxid und Stickstoffoxiden, vollständig zu erreichen.

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