- Gericht bestätigt Verurteilung eines ehemaligen Verwaltungsschuldners des Konzentrationslagers
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verurteilung einer ehemaligen KZ-Sekretärin wegen Beihilfe zu Massenmorden bestätigt. Die 5. Strafkammer des BGH in Leipzig hat eine Berufung gegen ein Urteil des Landgerichts Itzehoe zurückgewiesen. Das Landgericht hatte die 99-jährige Irmgard F. wegen Unterstützung von 10.505 Morden und 5 versuchten Morden zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Diese Entscheidung ist nun rechtskräftig.
Es wird angenommen, dass es sich bei diesem Fall um eines der letzten Strafverfahren handelt, die mit den Massentötungen des nationalsozialistischen Regimes in Verbindung stehen. Irmgard F. arbeitete von Juni 1943 bis April 1945 als Schreibkraft im Kommandanturstab des Stutthof-KZ in der Nähe von Danzig, als sie 18 oder 19 Jahre alt war. Das Landgericht kam zu dem Schluss, dass ihre Arbeit den Lagerleitern bei der systematischen Tötung von Häftlingen geholfen hat. Auch kleinere Rollen konnten als Unterstützung von Mord betrachtet werden.
Die Verteidigung von Irmgard F. legte Berufung ein. Der BGH verhandelte diesen Fall Ende Juli. Die Anwälte argumentierten unter anderem, dass es keine Beweise für ihre Absicht gebe, die Verbrechen zu begehen, da unklar sei, ob sie wusste, was im Lager vor sich ging. Sie behaupteten auch, dass ihre Arbeit als Schreibkraft nicht wesentlich anders war als ihr vorheriger Job in einer Bank und dass sie nur "neutrale Handlungen" ausgeführt habe. Die Bundesrichter stimmten diesen Argumenten jedoch nicht zu.
Der BGH bestätigte die Einschätzung des Landgerichts Itzehoe, dass Irmgard F. durch ihre Bereitschaft, zu dienen, psychologische Unterstützung für die mörderischen Taten geleistet hat. Fast alle Korrespondenz des Lagers ging über ihren Schreibtisch.
Laut den Arolsen Archives waren zwischen 1939 und 1945 etwa 110.000 Menschen aus 28 Ländern im Stutthof-KZ und seinen 39 Nebenlagern inhaftiert, von denen fast 65.000 nicht überlebten.
Trotz des Arguments der Verteidigung, dass die Rolle von Irmgard F. als Schreibkraft nicht bedeutend war, um nationalsozialistische Verbrechen zu unterstützen, bestätigte der BGH die Entscheidung des Landgerichts Itzehoe und betonte, dass auch kleinere Rollen als Beihilfe zum Mord betrachtet werden können. Diese klare Entscheidung dient als Erinnerung an die Verantwortung für die Gräueltaten, die während der nationalsozialistischen Massenmorde begangen wurden.