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Gericht bestätigt Verbot der AfD-Mobilisierung auf dem Mannheimer Marktplatz

Die geplante Kundgebung der AfD auf dem Mannheimer Marktplatz ist wegen der tödlichen Messerstecherei auf einen Polizisten verboten. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat sich am vergangenen Freitag der Gesamtentscheidung der Stadt angeschlossen und die dagegen gerichteten Eilanträge...

Tatort auf dem Mannheimer Marktplatz
Tatort auf dem Mannheimer Marktplatz

Gericht bestätigt Verbot der AfD-Mobilisierung auf dem Mannheimer Marktplatz

Bürgermeister Christian Specht von Mannheim, Mitglied der CDU, verbot am Dienstag nach dem tödlichen Stich eines Polizeibeamten Veranstaltungen, Ausstellungen und Versammlungen auf dem Stadtmarkt. Er plante auch, eine AfD-Kundgebung, die für Freitagabend geplant war, an einen anderen Ort zu verschieben.

Zunächst war die AfD-Landesvereinigung erfolgreich bei der Einreichung eines Notantrags beim Verwaltungsgericht Karlsruhe, das die Kundgebung auf dem Stadtmarkt zulassen. Allerdings hat das OVG nun diese Entscheidung mit seinem endgültigen, unaufhebbaren Urteil aufgehoben. Das Gericht wird schließlich die Gründe für diese Entscheidung erläutern.

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