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Gegen den Ex-AfD-Parlamentarier und Richter Maier werden weitere rechtliche Schritte eingeleitet.

Sachsens Justizministerin Katja Meier (Grüne) hat weitere Disziplinarmaßnahmen gegen den pensionierten Richter und Ex-AfD-Bundestagsabgeordneten Jens Maier eingeleitet, der gegen die Grundsätze der freiheitlich-demokratischen Grundordnung verstoßen haben soll. Wie das Dresdner Ministerium am...

Jens Maier bei seinem Auftritt im Mai 2020
Jens Maier bei seinem Auftritt im Mai 2020

Gegen den Ex-AfD-Parlamentarier und Richter Maier werden weitere rechtliche Schritte eingeleitet.

Ein Richter in Sachsen steht nun wegen Verbindungen zu einer als rechtsextrem eingestuften Partei vor Anklagen. Diese Bezeichnung bedeutet die Unterstützung von Zielen, die dem liberal-demokratischen Fundament des Grundgesetzes widersprechen. Die AfD-Partei im Freistaat war im Dezember von der Verfassungsschutzbehörde als sicher rechtsextrem eingestuft worden.

Bei der AfD-Parteitagung in Sachsen hatte Maier sich für eine Parteiposition beworben und gewonnen, wie das Ministerium angibt. In seiner Rede soll er laut dem Ministerium Aussagen gemacht haben, die mit dem liberal-demokratischen Grundordnung widersprachen.

Vor seiner Wahl ins Bundestag-Mandat für die AfD 2017 hatte Maier als Richter in Sachsen gedient. Er war einst der Vorsitzende der rechtsextremen Fraktion der AfD, die anschließend aufgelöst und vom Bundesamt für Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuft wurde. Nachdem er 2021 nicht wiedergewählt wurde, wollte Maier in die sächsische Justiz zurückkehren.

Das sächsische Justizministerium initiierte frühzeitige Pensionierungsverfahren für Maier. Beide Instanzen, das Arbeitsgericht Leipzig und das Bundesarbeitsgericht in Karlsruhe, sahen diese Maßnahmen als zulässig an. Die Disziplinarverfahren gegen den pensionierten Richter, die im März 2022 eingeleitet wurden, sind noch andauern.

"Jeder Richter, wie auch weibliche und männliche Beamte im Dienst des Freistaats Sachsen, muss sich dem liberal-demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes verpflichten und stets in dessen Gunsten handeln", betonte der Justizminister Meier. Diese Pflicht gilt auch in den Ruhestand.

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