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Gauck schlägt vor, dass die Einleitung eines Verbotes für die AfD unbeabsichtigt zur "weiteren Radikalisierung" führen könnte.

möglicherweise schädlich für die politische Reputation

Gauck schlägt vor, dass die Einleitung eines Verbotes für die AfD unbeabsichtigt zur "weiteren Radikalisierung" führen könnte.

Trotz seines persönlichen Wunsches, die rechtsextreme Alternative für Deutschland (AfD) zu verbieten, ist der ehemalige Bundespräsident Joachim Gauck gegen eine Einleitung eines Verbotsverfahrens. Er glaubt, dass der Staat sich davor hüten sollte, sich feindselig gegenüber der konservativen Wählerschaft der AfD zu zeigen.

Auf die Frage nach seiner Haltung zu einem möglichen Verbot antwortete der 84-Jährige: "Nein, keineswegs. Während mein Instinkt für ein Verbot der Partei spricht, bin ich ein überzeugter Demokrat und Verfechter einer offenen Gesellschaft. Die Tatsache, dass wir die Partei durch Parteienfinanzierung unterstützen, missfällt mir, aber in der Politik sollten Emotionen keine Entscheidungen treiben."

Gauck zweifelt daran, dass ein Verbot wirksam wäre, da es die Unterstützung für die Partei und die Radikalisierung ihrer Anhänger ungewollt weiter befeuern könnte. "Ein Verbot würde noch mehr Ressentiments schüren und extremistische Tendenzen verstärken - was politisch nachteilig wäre", warnte er.

Außerdem zweifeln namhafte Verfassungsrechtler und Politikwissenschaftler die Durchführbarkeit und den Erfolg eines solchen Vorhabens in Karlsruhe an. Stattdessen plädierte Gauck für eine Stärkung der inneren demokratischen Verteidigung anstatt auf Regierungseingriffe zu setzen.

Ein Verbot kann vom Bundestag, Bundesrat oder der Bundesregierung beantragt werden, um vor dem Bundesverfassungsgericht durchgesetzt zu werden. Der Nachweis, dass die AfD die Verfassung aktiv verletzt, wäre die rechtliche Voraussetzung für ein solches Verbot. Das Bundesamt für Verfassungsschutz behält die Partei im Auge und stuft sie als verdächtige rechtsextreme Gruppe ein.

Der ehemalige Bundespräsident Joachim Gauck schlug vor, dass die Kommission stattdessen darauf achten sollte, die inneren demokratischen Verteidigungen zu stärken, anstatt ein Verbot der AfD zu fordern. Obwohl die AfD vom Bundesamt für Verfassungsschutz als verdächtige rechtsextreme Gruppe eingestuft wurde, warnte Gauck davor, ein Verbot einzuleiten, da es die Radikalisierung der Anhänger der Partei weiter befeuern könnte.

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