Unfallschäden - Für die Sanierung der Umleitung muss der Bezirk selbst aufkommen
Nach einem schweren Unfall wurden Straßen im Jerichower Land beschädigt und der Bezirk muss nun ohne staatliche Unterstützung für die Reparatur aufkommen. Das Bundesministerium für Digitalisierung und Verkehr teilte der Nachrichtenagentur dpa mit, dass kein Schadensersatzanspruch bestehe, da die vorübergehende Umleitung nicht aufgrund von Maßnahmen des Bundes eingeleitet worden sei und die für die Umleitung genutzten Landes- und Gemeindestraßen nicht Teil der behördlich vorgesehenen Umleitung seien Route. Auf Anfrage. Zuvor berichtete der „Mitteldeutsche Rundfunk“.
Ende August musste die Autobahn 2 zwischen Thessen und Burg aufgrund eines schweren Verkehrsunfalls in Richtung Berlin für mehr als 24 Stunden und in Richtung Hannover sogar für mehrere Tage gesperrt werden. Nach ersten Erkenntnissen stand ein Gefahrstofftransporter vor einer Baustelle im Stau. Nach Angaben der Polizei schob er drei Lastwagen aufeinander zu. Später fuhr ein fünfter Lkw mit Lachgasbehältern in die Unfallstelle. Der Zusammenstoß löste schnell einen Brand aus. Zwei Menschen starben.
Der Bezirk Jerichoville teilte auf Anfrage mit, dass der Bezirk keine formelle Entscheidung der Landes- oder Bundesregierung erhalten habe. Da die Region jährlich relativ geringe Tiefbauförderung erhält, „wird die durch den Unfall verursachte Mehrbelastung als ungerecht angesehen“, hieß es.
Die Region erklärte, dass die daraus resultierenden Schäden den Wert der betroffenen Straßen um etwa 500.000 Euro verringerten. Bisher wurden lediglich Reparaturen durchgeführt, um die Verkehrsgefährdung zu verringern. „Die daraus resultierenden Kosten können erst ermittelt werden, wenn die Straßenverbesserungen abgeschlossen sind“, hieß es. Aufgrund des langen Umbauabschnitts ist jedoch mit einer Verzögerung der Bauzeit und erheblichen Kostensteigerungen zu rechnen.
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Quelle: www.stern.de