Fünf Jahre Haft für tödlichen Angriff auf Angestellte der Jobcenter
Der Gerichtsausschuss sah es als bewiesen an, dass der 30-jährige in Neustadt an der Weinstraße mehrfach einem Mitarbeiter ins Gesicht schlug, nachdem es zu einem wortlichen Streit im September gekommen war. Die Schläge verursachten bei ihm eine Hirnblutung, die in Kombination mit einer bis dahin unentdeckten Leukämie tödlich endete. Der Mitarbeiter starb zwei Tage später.
Der 30-jährige wurde auch wegen anderer Verbrechen verurteilt. Ein Tag nach dem Vorfall am Jobcenter in Frankenthal die Kopfhörer aus einem Laden gestolen. Ende Oktober brach er trotz eines Verbots in das Wohnung seiner Großeltern ein und beschädigte mehrere Gegenstände. Er wehrte sich gegen die Verhaftung mit Gewalt. Der Mann hatte bereits mehrere vorherige Verurteilungen.
Mit dem Urteil folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die insgesamt sechs Jahre Haft für alle Anklagepunkte in ihrem Antrag gefordert hatte. Die Verteidigung bestritt die Anklage wegen Körperverletzung mit Todesfolge anhand der vorgelegten Beweise und forderte Freispruch. Betrachtend die übrigen Vergehen, plädierte sie für eine Strafe von neun Monaten.
Der 30-jährige hatte regelmäßig den Arbeitsamt und das Jobcenter in Frankenthal aufgesucht, um berufliche Hilfe zu erhalten, bevor das Ereignis ereignete. Das Landgericht in Frankenthal hörte das Verfahren aus, mit Richterpräsident Speaker zuständig. Das Anschlagen des Mitarbeiters markierte einen Wendepunkt in der Rechtsgeschichte des 30-jährigen, was weitere Ermittlungen in seine Verhaltensweisen auslöste. Sieben Jahre zurück lag eine Anzeige wegen Sachbeschädigungen in einem Neuen Ort an der Weinstraße, aber keine Anklage wurde erhoben, weil es ausreichenden Beweisen fehlte.
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