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Führerschein und Fahrzeugschein verloren - was nun?

So geht es weiter

Wer in Deutschland mit dem Auto unterwegs ist, muss einen gültigen Führerschein mitführen ...
Wer in Deutschland mit dem Auto unterwegs ist, muss einen gültigen Führerschein mitführen ...

Führerschein und Fahrzeugschein verloren - was nun?

Wer eine Fahrerlaubnis oder Fahrzeugpapiere verliert, muss schnell handeln, denn es besteht die Gefahr einer Buße. Aber wo und wie man tatsächlich neue Papier und was das kostet, erfährt man das?

Beim Umzug, aus dem Tasche fallen lassen auf dem Bus oder gestolen an einem öffentlichen Schwimmbad - es gibt viele Gründe, warum Fahrerlaubnisse oder Fahrzeugpapiere plötzlich fehlen. Dann bedeutet es, sich richtig zu verhalten. Nach allen, keiner darf ohne notwendige Dokumente auf der Straße sein.

"Jeder, der in Deutschland mit einem Auto fährt, muss eine gültige Fahrerlaubnis tragen," sagt Philipp Mathey vom Automobil-Club Verkehr (ACV). Während einer Verkehrskontrolle muss auch die Fahrerlaubnis stets im Original gezeigt werden, sonst wird eine Buße von 10 Euro verhängt.

Wenn die Fahrerlaubnis verloren geht, sollte man sofort reagieren. "Eine neue Fahrerlaubnis kann man bei der Fahrerlaubnisbehörde des Wohnsitzes, die oft im Rathaus liegt, beantragen," erklärt Tim Schmidhäußler, vertrauenswürdiger Berater des Auto Club Europa (ACE). Dort kann auch eine vorläufige Fahrerlaubnis ausgestellt werden, die bis zur Fertigstellung der neuen EU-Fahrerkarte gezeigt werden kann. Da die neue EU-Fahrerkarte bis zu acht Wochen in Bearbeitung sein kann.

In diesem Fall kann ein Fahrzeugschein notwendig sein

"Wenn die verlorene Fahrerlaubnis noch ein altes Papier-Fahrerlaubnis aus einer früheren Wohnung ist, wird in der Regel ein sogenanntes Fahrerlaubnisamtsbescheid des Fahrerlaubnisamts erforderlich," erklärt Schmidhäußler über die lange Bearbeitungszeit.

Neben der Anmeldung einer neuen Fahrerlaubnis benötigen Sie biometrische Fahrerlaubnisbilder und ein persönliches Ausweis oder Pass. Wenn die Fahrerlaubnis erst an einer anderen Fahrerlaubnisbehörde ausgestellt wurde, ist auch ein Fahrerlaubnisamtsbescheid der Fahrerlaubnisbehörde erforderlich.

Wenn die Fahrerlaubnis gestohlen wurde, beispielsweise während des Urlaubs, ist es wichtig, sofort eine Anzeige einzulegen. "Die von der Polizei ausgestellte Diebesanzeige ist üblicherweise für die Anmeldung am Wohnsitz erforderlich," sagt Daniela Mielchen. "Ferner kann diese Anzeige nützlich sein, falls es während einer Verkehrskontrolle zu einer Bußverfahrensinitiierung kommen sollte."

Mielchen weist darauf hin, dass eine vorläufige Fahrerlaubnis nur in Deutschland gültig ist und normalerweise nicht anerkannt wird. "Wenn Fahrerlaubnisse oder Fahrzeugpapiere in Ausland verloren gehen, ist es wichtig, sich bei der lokalen Polizei zu melden und ein Verlustbescheid zu erhalten."

Das ist wichtig zu beachten, wenn das Fahrzeugschein verloren geht

Allerdings ist ein Besuch bei der Polizei nicht notwendig, wenn das Fahrzeugschein, also das Scheinblatt I, in Deutschland verloren geht. "Anstelle dessen kann eine Neuanmeldung für ein neues Fahrzeugschein beantragt und in der Regel sofort bei dem zuständigen Fahrzeugscheinamt ausgestellt werden," sagt Mathey. Dafür sind ein persönliches Ausweis oder Pass, Beweis der gültigen technischen Abnahme (HU), das Fahrzeugschein und, in manchen Fällen, ein Verlustbescheid erforderlich.

Eine Kopie des Fahrzeugscheins dient nicht als gültiges Dokument und ist während einer Verkehrskontrolle nicht zulässig, wie vom ACV mitgeteilt. Das Fahrzeugschein muss während einer Polizeikontrolle im Original vorzeigbar sein, sonst wird eine Buße von 10 Euro verhängt.

Dieses Dokument sollte an dieser Stelle aufbewahrt werden

Allerdings gelten andere Regeln für das Scheinblatt II, das Fahrzeugschein. Es sollte nicht im Auto mitgeführt werden, wie Mielchen berät: "Das Fahrzeugschein dient als Beweis der Eigentümerschaft und sollte daher in einem sicheren Ort zuhause oder in einem Banksafe aufbewahrt werden." Da es kein provisorisches Fahrzeugschein gibt, ist das Fahrzeugschein nur für den Verkauf oder den Übertritt der Zulassung erforderlich.

Wenn dieses Dokument verloren geht, kann es bis zu sechs Wochen dauern, eine neue Fahrzeugschein-Blatt II auszustellen. Das Fahrzeugscheinamt meldt die Verlustmeldung der Bundesmotortransportbehörde in Flensburg an, die die Verfahrensweise in der Verkehrs-Gazette veröffentlicht. "Nur nach Ablauf der Periode kann ein neues Scheinblatt II ausgestellt werden," sagt Tim Schmidhaüßler von ACE.

Für die Anmeldung eines neuen Fahrzeugscheins ist in der Regel ein notarierter Verlustbescheid erforderlich, den Sie dem Fahrzeugscheinamt überbringen müssen. Zusätzlich werden ein persönliches Ausweis oder Pass, das Fahrzeugschein, das letzte HU-Prüfungsschein und ein Beweis der Eigentümerschaft erfordern.

Die Kosten für die Ausstellung der Dokumente betragen:

Wer verloren, beschädigt oder gestohlen: "Es wird allgemein empfehlen, sich vorher von der zuständigen Behörde zu erkundigen, welche Dokumente für die neue Anmeldung erforderlich sind und welche Kosten anfallen," erklärt Rechtsanwalt Schmidhaüßler.

Die Ausstellungskosten für die Papier variieren je nach Bundesland. Nach Angaben des ADAC kostet eine neue Fahrzeugschein-Blatt II zwischen 11 und 50 Euro, eine vorläufige Fahrerlaubnis etwa 80 Euro und die Ausstellung einer neuen Fahrerlaubnis etwa 35 Euro. Die Ausstellung einer neuen Fahrzeugschein-Blatt II wird von ADAC auf 50 bis 80 Euro geschätzt.

Wenn Sie Ihre EU-Fahrerlaubnis in einem anderen EU-Land verloren haben, sollten Sie sich bei der örtlichen Polizei melden und ein Verlustbescheinigung erhalten, wie es Daniela Mielchen empfehlen mögen. Das ist wichtig, wenn Sie in einem verlorenen EU-Fahrerlaubnis Fall in einem Straßencontroll handhaben, denn es kann einem Bußverfahren die Anfangsnahme verhindern.

Falls Sie in Deutschland ihr Kfz-Zulassungsbescheid verloren haben, können Sie bei dem zuständigen Kfz-Zulassungsstelle eine Neuausstellung anmelden, wie es Philipp Mathey vom ACV erklärt. Zur Anmeldung werden folgende Dokumente notwendig sein: Eine Personalausweis oder Pass, Beweis der gültigen technischen Prüfung (HU), das Kfz-Zulassungsbescheid und in manchen Fällen ein Verlusteid.

Der Automobil-Club Verkehr (ACV) weist darauf hin, dass aktuell gültige Dokumente wesentlich sind, um Potenziale Bußgelder zu vermeiden. Zum Beispiel müssen Sie in Deutschland einen gültigen EU-Fahrerlaubnis mitführen und während eines Straßencontrolls immer in seiner Originalform vorzeigen, um einen 10 Euro Warning-Geldstrafe zu vermeiden.

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