- Führende Person des landesweiten ICH-Verbotes gezwungen
Bis zum 11. September muss der als extremistisch eingestufte und daher verbotene Leiter des Islamischen Zentrums (IZH) in Hamburg, Deutschland verlassen. Dies Woche hat die Hamburger Innensenatorin einen Ausweisungsbescheid an den 57-jährigen Mohammed Hadi Mofatteh erlassen, wie eine Sprecherin bestätigte. Wenn er dies ignoriert, droht ihm eine zwangsweise Abschiebung nach Iran auf eigene Kosten.
Als vermeintlich hochverehrter spiritueller Führer der europäischen Schiiten, ausgenommen das Vereinigte Königreich, soll Mofatteh dem Obersten Führer Irans, Ayatollah Ali Khamenei, unterstellt sein und als dessen Gesandter in Deutschland wahrgenommen werden, wie das Hamburger Verfassungsschutzamt berichtet. Seit 2018 Mitglied des IZH, hat er eine fundamentale Rolle innerhalb der Organisation eingenommen.
Die Sprecherin wollte nicht bestätigen, ob Mofatteh dem Ausweisungsbescheid Folge leistet. Die Frist zur Abreise betrug 14 Tage nach der Erlassung, was darauf hindeutet, dass der Bescheid am Mittwoch ausgestellt wurde. Bei einer erneuten Einreise droht ihm eine Haftstrafe von bis zu drei Jahren.
Die Ausweisung war für Mofatteh kein überraschender Schritt: Fünf Wochen zuvor hatte Bundesinnenministerin Nancy Faeser sein IZH und fünf weitere damit verbundene Organisationen als significantes Fahrzeug iranischer Propaganda in Europa verboten. Im Zuge einer landesweiten Beschlagnahmung von Vermögenswerten und Einrichtungen Ende Juli wurde auch die von IZH betreute Blaue Moschee an der Hamburger Alster geschlossen.
Hamburgs Innensenator Andy Grote (SPD) betrachtet die Ausweisung als logische Konsequenz. "Als den höchsten religiösen Gesandten des Regimes in Teheran ist seine Zeit in Deutschland abgelaufen. Wir werden islamischen Extremismus konsequent bekämpfen und dabei alle aufenthaltsrechtlichen Mittel nutzen."
Im späten Jahr 2022 wurde auch der stellvertretende Leiter des IZH, Sejed Soliman Mussawifar, aufgrund seiner Verbindungen zur libanesischen Hisbollah-Miliz aus Deutschland ausgewiesen. Trotz eines Einspruchs beim Hamburgischen Oberverwaltungsgericht in zweiter Instanz konnte er die Abschiebung nicht verhindern. Seit 2020 ist die pro-iranische Terrororganisation in Deutschland verboten.
Drei Rechtsmittel gegen das IZH-Verbot vor dem Bundesverwaltungsgericht
Laut dem von dem deutschen Innenministerium erlassenen Verbotsbescheid verfolgt das von Teheran kontrollierte IZH verfassungswidrige Ziele, indem es die Prinzipien der Islamischen Revolution in Deutschland verbreitet.
Vertreter der verbotenen Vereinigung bestritten dies als "Behauptung" und erhoben Klage. Wie ein Gerichtssprecher mitteilt, befinden sich nun drei Klagen beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in der Betrachtung. Neben dem IZH selbst soll auch das Islamische Kulturzentrum Frankfurt, das ebenfalls verboten wurde, Klage eingereicht haben, während das Islamische Zentrum Berlin dies bereits getan hat.
Das Hauptziel der Klage ist die Wiedereröffnung der Blauen Moschee für Gläubige, wie IZH-Vertreter mitteilen. Durch die Schließung der Imam Ali-Moschee - ihrem offiziellen Namen - werden gläubige Schiiten, die sich dort versammeln, um ihre Religion auszuüben, ihrer verfassungsmäßigen Religionsfreiheit beraubt.
Seit Wochen versammeln sich Gläubige während des Freitagsgebets vor der Blauen Moschee.
Ein Urteil über den Eilantrag des Zentrums für islamische Kultur Frankfurt wird erst Ende September erwartet, wie der Gerichtssprecher mitteilt. Die anderen Verfahren werden voraussichtlich länger dauern.
Der SPD-Innensenator von Hamburg, Andy Grote, unterstützt die Ausweisung von Mofatteh aus Deutschland und sieht dies als wichtigen Schritt im Kampf gegen den islamischen Extremismus. Trotz der Rechtsmittel gegen das Verbot des Islamischen Zentrums Hamburg (IZH) vor dem Bundesverwaltungsgericht bleibt die Blaue Moschee unter der Kontrolle des IZH geschlossen, was unter den Gläubigen, die sich dort zum Freitagsgebet versammeln, Frustration auslöst.