Parteien - Frisch wehrt sich gegen den Entzug der Mitgliedschaftsrechte
Michael Frisch, der frühere Fraktionsvorsitzende der Alternative für Rheinland-Pfalz, hat sich in der Kontroverse nach seiner Niederlage gegen den Entzug seiner Parteimitgliedsrechte gewehrt. Frisch teilte am Mittwoch in Mainz mit, dass das Bundesschiedsgericht der AfD entschieden habe, dass die Maßnahme nach seinem Widerspruch nicht durchführbar sei. Dass er die Entwicklung der Partei und bestimmte Handlungen der Parteiführung kritisierte, wurde nicht als schädlich für die Partei angesehen.
Ende November verlor Frisch die Wahl zum AfD-Fraktionsvorsitzenden im Mainzer Landtag und wurde von Jan Bollinger abgelöst. Später trat Frisch, der Bollinger einen Verstoß gegen die Vereinbarung vorwarf, aus der Landesgesetzgebungsgruppe aus. Er behielt jedoch sein Amt als Abgeordneter.
Im Gegenzug leitete die Partei ein Ausschlussverfahren gegen den ehemaligen Partei- und Fraktionsvorsitzenden ein. Ein Sprecher der Alternative für Rheinland-Pfalz erklärte später, dass Mitglieder laut Satzung von der Ausübung ihrer Mitgliedschaftsrechte ausgeschlossen werden könnten. Dazu gehört auch der mögliche vorübergehende Verlust des Parteiamtes.
Frisch sagte, die Entscheidung eines Landesschiedsgerichts, ihm die Mitgliedschaft in der Partei zu entziehen, sei vom Bundesschiedsgericht der AfD aufgehoben worden. Gegen ihn läuft noch ein Verfahren wegen Parteiausschluss. Die AfD-Fraktion in Mainz wollte sich zu den Vorgängen nicht äußern.
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Quelle: www.stern.de