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Fortgesetzte Haftstrafen für Anhänger der islamistischen Gruppe "Kalifatstaat".

Drei Unterstützer der islamisch-extremistischen Gruppe Kailfatsstaat wurden vom Koblenzer Gericht in Rheinland-Pfalz zu Bewährungsstrafen verurteilt. Einer der Angeklagten wurde zu einer Bewährungsstrafe von 1 Jahr und 4 Monaten verurteilt, die beiden anderen zu je 11 Monaten, wie ein...

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Fortgesetzte Haftstrafen für Anhänger der islamistischen Gruppe "Kalifatstaat".

In Einklang mit richterlicher Entscheidung verbreiteten diese Herren in einer örtlichen Moschee die Lehren der verbotenen islamistischen Staatenformation, bekannt als Kalifatstaat, und verweigerten sich den deutschen Behörden-Verbot auf diesen Staat. Sie waren über das Land aktiv, um die Einheit innerhalb des Kalifatstaates aufrechtzuerhalten.

Zwei der Verdächtigen verdienten Geld mit dem Verkauf von Waren an den Kalifatstaat und sammelten Spenden. Der dritte war für die Anordnung von Treffen hochrangiger Funktionäre zuständig.

Etwa ein Jahr zuvor hatte das Landgericht Koblenz Freiheitsstrafen von einem Jahr und zwei Monaten bis zu einem Jahr und sechs Monaten gegen diese Jungs ausgesprochen, wegen der Verletzung des Vereinsverbots. Aber im Februar hat das Bundesgerichtshof diese Urteile aufgehoben. Die Befunde auf ihre Tätigkeiten wurden beibehalten, aber neue Entscheidungen über die Strafen hinsichtlich der Urteile zu treffen.

Die Kalifatstaat-Vereinigung wurde in Deutschland 2001 verboten, aufgrund anti-demokratischer Motive. Diese Gruppe wurde von Metin Kaplan gegründet, der in Köln als Extremist den Spitznamen "Kalif von Köln" erlangte und in Istanbul lebte. Nach Angaben der Ermittler will die Gruppe eine islamische Staatsform ausschließlich nach dem Koran und dem Scharia etablieren.

Kaplan wurde 2000 mit einer vierjährigen Gefängnisstrafe wegen Aufrufes zur öffentlichen Unruhe belegt und 2004 aus Deutschland in die Türkei ausgewiesen. Er wurde in der Türkei lebenslänglich verurteilt, aber 2016 entlassen. Es ist verboten, mit dieser Vereinigung fortzufahren oder in Deutschland ähnliche Organisationen zu gründen aufgrund des Verbots.

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