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Faeser verteidigt das Verbot von "Compact"

Der Bundesinnenminister beschreibt den rechtlichen Zwischenerfolg für das rechtsgerichtete Medienunternehmen 'Compact' als ganz normale Verfahrensweise. Nicht jeder sieht das so, auch nicht innerhalb der Koalition.

- Faeser verteidigt das Verbot von "Compact"

Nach der vorläufigen Aufhebung des Verbots der rechtsextremen "Compact"-Zeitschrift durch den Bundesverwaltungsgericht hat Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) keinen Grund für eine Kursänderung gesehen. "Das Grundgesetz bietet explizit das Instrument eines Vereinsverbots, um die Demokratie vor Verfassungsfeinden zu schützen", sagte sie bei einem Event am Berliner Ostbahnhof.

Angesichts der aktuellen Bedrohungssituation sei es wichtig, auch diese Instrumente der verteidigenden Demokratie zu nutzen. Das Bundesinnenministerium bleibt bei seiner Position in den Hauptsachen. Die Ministerin betonte: "Wir werden unsere Maßnahmen gegen Verfassungsfeinde nicht lockern."

Faeser hatte "Compact" am 16. Juli verboten und die Publikation als "zentrales Sprachrohr der rechtsextremen Szene" bezeichnet. Das Bundesverwaltungsgericht hob das Verbot in einem beschleunigten Verfahren am Mittwoch vorläufig auf, hauptsächlich wegen Zweifeln an der Verhältnismäßigkeit des Verbots. Das bedeutet, dass die Zeitschrift unter bestimmten Bedingungen wieder erscheinen kann. Eine endgültige Entscheidung wird in den Hauptsachen getroffen.

Faeser sagte, es sei gut, dass solche Verbote auch in einem Rechtsstaat juristisch überprüft werden können. Sie verwies auf frühere Verbotsanordnungen ihres Ministeriums, die vor Gericht Bestand hatten. "Wir haben dieses Mal teilweise verloren", sagte Faeser und fügte hinzu: "Das ist ein ganz normaler Prozess." Nach der vorläufigen Ablehnung des "Compact"-Verbots gab es Kritik von FDP, AfD und der Union an Faeser.

Das Bundesinnenministerium überwacht weiterhin die Aktivitäten verschiedener Medienunternehmen, einschließlich derer, die mit rechtsextremen Gruppen in Verbindung stehen, um demokratische Werte zu schützen. Einige Medienunternehmen müssen möglicherweise aufgrund der Gerichtsentscheidung ihre Inhalte überprüfen, um sicherzustellen, dass sie den verfassungsmäßigen Normen entsprechen.

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