Faeser erwägt die Entsendung von Abgeschobenen nach Afghanistan.
Die Diskussion um die Abschiebung von Ausweispflichtigen nach Afghanistan ist erneut aufgekommen, nachdem in Mannheim ein Polizist mit einem Messer von einem afghanischen Staatsbürger getötet wurde. Als Reaktion forderten die SPD- und FDP-Fraktionen angemessene Maßnahmen. Die deutsche Regierung untersucht nun, wie sie Kriminelle und gefährliche Personen nach Afghanistan abschieben kann. Es gibt jedoch Warnungen vor Illusionen.
Quellen im Bundesinnenministerium haben Reuters mitgeteilt, dass die Regierung untersucht, wie sie Kriminelle und gefährliche Personen nach Afghanistan abschieben kann. "Bundesinnenministerin Nancy Faeser beurteilt ausführlich Optionen zur Wiederaufnahme des Prozesses der Abschiebung von Kriminellen und gefährlichen Personen nach Afghanistan", so die Ministerquellen.
"Der Schutz Deutschlands muss vorrangig über die Lebensbedingungen des Betroffenen stehen", so die Aussage weiter. "Auch die Idee, Serienverbrecher oder Gefährdete aus Syrien zurückzuschieben, wird diskutiert. Trotzdem wurden Warnungen empfohlen, da die sicherheitspolitische Lage schwierig und es kein legitimes Regime in Afghanistan gibt."
Die politische Landschaft erfährt Spannungen. Während die SPD und FDP forderten, dass Abschiebungen nach Afghanistan wieder möglich sein sollen, blieben die Grünen zurückhaltend und nahmen nicht an der Debatte teil.
Das Bundesinnenministerium betonte, dass es zurzeit ein umfassendes Gesetzgebungskomitee gibt, das die Abschiebungsverfahren beschleunigt und verstärkt, insbesondere bei Personen des islamischen Spektrums.
Sicherheitsrisiken in Deutschland
Die Unfähigkeit der Bundespolizei, zurzeit Abschiebungen nach Afghanistan zu unterstützen, ist auf eine Entscheidung des ehemaligen Bundesinnenministers Horst Seehofer im August 2021 zurückzuführen. Allerdings betonte das Ministerium die Priorität der Abschiebung von Personen, die eine ernsthafte Gefahr für die öffentliche Sicherheit in Deutschland darstellen. Wenn eine Abschiebung nicht wegen rechtlicher oder praktischer Gründe möglich ist, sollen die zuständigen Landesbehörden aufmerksam bleiben und unermüdlich verfolgen und, wenn notwendig, zusätzliche Maßnahmen ergreifen, um potentielle Gefahren zu mindern.