- Faerer schlägt spezifische Grenzmaßnahmen für bestimmte Asylbewerber vor.
Vertreter der Ampelkoalition sowie der Union und der Bundesländer haben sich zu Gesprächen über die Verbesserung der Migrationskontrolle und -verwaltung getroffen. Wie aus Regierungskreisen zu erfahren war, schlug Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) vor, dass die Bundespolizei künftig bei einer Asylsuchenden nach illegaler Einreise das Eurodac-Identifizierungsdatenbank prüfen soll, ob ein anderes EU-Mitgliedsland für das Asylverfahren zuständig ist. Wenn dies der Fall ist, könnte die Polizei dann bei Gericht die Inhaftierung des Asylsuchenden aufgrund der Fluchtgefahr beantragen, sofern Haftplätze verfügbar sind. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) könnte dann ein beschleunigtes Verfahren einleiten, damit das zuständige Land die Verantwortung für den Fall übernimmt, entsprechend den Dublin-Regeln. Wenn eine Inhaftierung nicht möglich ist, sollte stattdessen eine bindende Zuweisung und Wohnsitzpflicht verhängt werden.
Die Union stellte als Bedingung für das Treffen eine Diskussion über verstärkte Grenzabweisungen. Bei Ankunft im Ministerium betonte der Fraktionsvorsitzende der Union, Thorsten Frei, dass Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) bereits die Voraussetzungen für eine Beteiligung der Union an einer solchen Diskussion genannt hatte. Allerdings zweifelten Aussagen der Koalition daran, ob SPD, FDP und Grüne in diesem Punkt einer Meinung sind.
Frei betonte, dass "die notwendigen Voraussetzungen eigentlich nicht gegeben sind". Dennoch betonte er, dass es wichtig sei, die Migration effektiv anzugehen, und die Union bereit sei, an diesen Bemühungen teilzunehmen. SPD-Fraktionsvize Dirk Wiese erwähnte, dass sie "rechtmäßige Grenzabweisungen" und andere Themen wie die Befugnisse von Sicherheitsbehörden besprechen wollten.**
Die Union betont die verstärkten Grenzabweisungen im Zusammenhang mit der breiteren Diskussion über Migrationskontrolle und -verwaltung, wie von Nancy Faeser betont. Frei betonte die Bedeutung der Erfüllung der notwendigen Voraussetzungen, um die Migration wirksam anzugehen.