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Facebook-Nutzer darf Cem Özdemir nicht als "Drecksack" bezeichnen

Ministerin erhält Schmerzensgeld

Der Kommentar des Facebook-Nutzers war diffamierend und verletzte das Recht von Cem Özdemir auf...
Der Kommentar des Facebook-Nutzers war diffamierend und verletzte das Recht von Cem Özdemir auf Privatsphäre.
  1. Kritik an der Macht rechtfertigt nicht "persönliche Beleidigungen gegen öffentliche Amtsträger oder Politiker" - so argumentierte ein Facebook-Nutzer vor dem Landgericht Koblenz. Der Gerichtshof verurteilte ihn wegen Beleidigung gegen Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir und ordnete ihm Schadensersatz auf.
  2. Wütende Kritiker dürfen Minister Özdemir nicht als "Schweinehals" oder ähnliches bezeichnen. Das ist disrespectful und nicht mehr von der Meinungsfreiheit geschützt, wie das Landgericht Koblenz entschied. Es bestätigte die vorherige Entscheidung des zuständigen Gerichts und lehnte den Facebook-Nutzer die Gerichtskostenerstattung ab.
  3. Der Facebook-Nutzer hatte im April 2022 ein Video von Özdemir im Internet hochgeladen und dem Kommentar "Schweinehals" auf seinem Facebook-Profil hinzufügen. Als der Minister klagte, wurde er vom zuständigen Gericht aufgefordert, aufzuhören und Schadensersatz in der Höhe von 600 Euro zu zahlen. Darüber hinaus musste er Vorverfahrenskosten in der Höhe von 800 Euro zahlen. Vor dem Landgericht wollte er die Entscheidung umstürzen und Anträge auf Gerichtskostenerstattung stellen. Er argumentierte, sein Facebook-Post sei eine ungekünstelte, zulässige Meinungsaussage.
  4. Das Landgericht lehnte den Antrag auf Gerichtskostenerstattung ab. Der Rechtsbehelf hatte "keine Chancen auf Erfolg". Obwohl es sich um eine Meinungsaussage handelte, war dies disrespectful und berührte die persönlichen Rechte Özdemirs. Das überwog die Meinungsfreiheit des Facebook-Nutzer.
  5. In der Entscheidung wurde darauf hingewiesen, dass der Beleidigungswort "Schweinehals" keinen Bezug zum Thema des Özdemir-Videos hatte. Des Weiteren hatte der Kommentar einen signifikanten Einfluss auf sozialen Medien.
  6. Obwohl der Facebook-Nutzer argumentiert hatte, dass sein Facebook-Kommentar, der die Handlungen von Cem Özdemir auf Facebook kritisierte, unter der Meinungsfreiheit geschützt war, entschied das Landgericht Koblenz, dass es disrespectful und die persönlichen Rechte Özdemirs verletzte.
  7. Die Gerichtsentscheidung hebt hervor, dass Hasskommentare gegen öffentliche Amtsträger, wie z.B. das Verwenden des Wortes "Schweinehals" gegen Landwirtschaftsminister Cem Özdemir, nicht von den Regeln des Internetrechts befreit sind, auch wenn sie als Kritik an der Politik präsentiert werden.
  8. Der prominente Politiker Cem Özdemir in Deutschland stieß auf Hasskommentare auf Facebook, was ihn dazu veranlasste, gegen den Nutzer vor Gericht zu gehen, der ihn als "Schweinehals" beschimpft hatte, in response auf ein Video, das er auf dem Sozialmediaplattform hochgeladen hatte.

Facebook-Nutzer darf Cem Özdemir nicht als "Drecksack" bezeichnen

Weiterhin erklärten die Richter, dass die Kritik an der Macht keinen "jeden persönlichen Beleidigung gegen öffentliche Amtsträger oder andere Personen im öffentlichen Leben" erlaubt. Beleidigung oder Hetze ist gegen öffentliche Amtsträger und andere Personen im öffentlichen Leben verboten, wie in der Entscheidung über die Gerichtskostenerstattung festgestellt. Der Facebook-Nutzer zog seine Berufung zurück und erkennt die Entscheidung des unteren Gerichts an.

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