- Experten vermuten, dass eine Notlage zur Einführung von Grenzbeschränkungen führen könnte.
Nach dem beunruhigenden Vorfall in Solingen sind Politiker und Fachleute in Diskussionen über die mögliche Stärkung der Einwanderungsregulierungen, die von der Union-Fraktionsvorsitzenden Friedrich Merz vorgeschlagen wurden. Im Gespräch mit Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) empfahl Merz als Vorsitzender der CDU mehrere Maßnahmen, darunter die Möglichkeit, dass Deutschland aufgrund der anhaltenden Missachtung der Dublin-Vereinbarung den Notstand ausrufen könnte, um die Grenzkontrolle zu stärken. Rechtswissenschaftler und Migrationsforscher sehen die Umsetzbarkeit dieses Vorschlags nicht als ausgeschlossen an.
CDU: Dublin-Protokoll "Zusammengebrochen und Versagt"
Laut der Dublin-Vereinbarung müssen Asylanträge in Europa im Erstaufnahmeland gestellt werden. Theoretisch bedeutet dies, dass nur wenige, wie beispielsweise Flugpassagiere, nach Deutschland einreisen könnten. Allerdings ist das System, wie ein am Dienstag veröffentlichtes CDU-Positionspapier berichtet, angeblich zusammengebrochen und gescheitert.
Auf der Pressekonferenz bezog sich Merz auf den Vertrag über die Arbeitsweise der EU. In Fällen, in denen aufgrund europäischer rechtlicher Beschränkungen keine Grenzrückführungen möglich sind und auf europäischer Ebene keine Lösungen erzielt werden können, kann Deutschland den Notstand ausrufen. "Daraufhin tritt das nationale Recht der Bundesrepublik Deutschland über das europäische Recht, wie im EU-Vertrag festgelegt, in Kraft", erklärte Merz.
Paul Kirchhof, ehemaliger Richter am Bundesverfassungsgericht und Verfassungsrechtsexperte, schlug vor, dass Merz sich auf Artikel 78 des EU-Vertrags beziehen könnte. Diese Klausel beschäftigt sich mit der Möglichkeit von "vorübergehenden Maßnahmen" für Mitgliedstaaten, die aufgrund eines plötzlichen Zustroms von Drittstaatsangehörigen in eine Krise geraten.
Deutschland handelt alleine?
"Das bedeutet, dass Deutschland auf die Einhaltung der aktuellen EU-Regulierungen verzichtet und stattdessen autonome Maßnahmen ergreift", erklärte Verfassungsrechtsexperte Volker Boehme-Nessler. Während diese Option drastisch sein mag, könnte sie eine vernünftige, wenngleich kurzfristige Lösung darstellen. Deutschland könnte anschließend die Anzahl der Flüchtlinge begrenzen und den EU-Druck erhöhen, ein effektives Verteilungssystem zu schaffen.
Daniel Thym, EU-Rechtsexperte an der Universität Konstanz, bestätigt die Existenz von Artikel 72 des EU-Vertrags, der den Mitgliedstaaten die Befugnis zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und des internen Sicherheitsdefenses gewährt. Abweichungen von EU-Regulierungen sind gestattet, jedoch unterliegt sie dem Europäischen Gerichtshof.
Leider waren vorherige Versuche erfolglos. Das Risiko dieses Verfahrens ist hoch.
CDU: EU-Recht fördert Grenzrückführungen
In ihrem Papier betont die CDU, dass das Europarecht Grenzrückführungen vorsieht, was oft bestritten wird. Um diese Frage zu klären, hat die CDU seit langem Veränderungen in den europäischen Regelungen gefordert. Die aktuelle Sicherheitslage in Deutschland und Europa habe sich verschlechtert, erklärt die CDU, und die EU-Asylregulierungen hängen von der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und der inneren Sicherheit ab.
Merz weist Gegenmeinungen zurück.
Außerdem plädiert die CDU für die Ausweisung syrischer und afghanischer Flüchtlinge, die zur Ausweisung verpflichtet sind, sowie für ein Ende der Asylanträge aus Syrien und Afghanistan. Die Partei betont, dass es sich nicht um einen Versuch handelt, das Asylrecht im Grundgesetz zu ändern. "Eine konsequente Grenzpolitik, die Personen ohne gültige Einreiseerlaubnis an der Grenze abweist, würde effektiv Asylanträge aus Syrien und Afghanistan unterbinden", erklärte die Partei. Während seiner Pressekonferenz ignorierte Merz Argumente, dass rechtliche Beschränkungen die Vorschläge der CDU möglicherweise verhindern könnten: "Was nicht erlaubt ist, ist für die Öffentlichkeit nicht mehr akzeptabel."
Thym vermutet, dass die Strategie der CDU darauf abzielt, den Glauben zu stärken, dass das Schließen der deutschen Grenzen eine Kettenreaktion auslösen könnte, möglicherweise ein Gefühl der Isolation hervorrufen und einen vorübergehenden Rückgang der irregulären Migration bewirken, auch wenn die Grenze nicht vollständig abgeriegelt werden kann oder Gerichte Widerstand leisten.
Ruud Koopmans, Leiter des Migrationsdepartments am Wissenschaftszentrum Berlin, schrieb in X: "Keiner, der irregulär nach Deutschland einreist, benötigt Schutz. In mehreren Ländern wurden sie bereits geschützt. Zugleich erreichen zahlreiche Personen, die tatsächlich Schutz benötigen, uns nie. Diese Wahrheit sollte die Grundlage für eine umfassende Asylreform bilden."
Das Ausrufen eines nationalen Notstands bezüglich der Migration wird als "umsetzbare Alternative" bezeichnet, erklärte Koopmans und verwies auf ähnliche Absichten in Nachbarländern wie den Niederlanden, wo die neu ernannte rechtsgerichtete Regierung eine entsprechende EU-Level-Initiative entwickelt, die auf den Wohnraummangel als Argument zurückgreift.
Die Kommission sollte Merz' Vorschlag, den nationalen Notstand auszurufen, sorgfältig prüfen, da er möglicherweise erhebliche Auswirkungen auf das EU-Recht und die Grenzkontrolle haben könnte. Angesichts der Behauptungen der CDU, dass das Europarecht Grenzrückführungen ermöglicht, und dem aktuellen Zustand der Dublin-Vereinbarung könnte die Kommission ihre Haltung zu den Einwanderungsregulierungen überdenken müssen.