Migration - EU stimmt Asylreform zu
Nach jahrelangen Verhandlungen kann die EU wichtige Fragen der Asylreform lösen. Eine am Mittwoch in Brüssel getroffene Einigung verschärft die bisherigen Regeln deutlich. „Damit begrenzen wir die irreguläre Migration und entlasten besonders betroffene Länder, darunter auch Deutschland“, sagte Bundeskanzler Olaf Scholz. Menschenrechtsgruppen haben dies jedoch scharf kritisiert.
Konkret sehen beispielsweise Abkommen zwischen EU-Ländern und dem Europäischen Parlament harmonisierte Verfahren an Europas Außengrenzen vor. Insbesondere ist ein härteres Vorgehen gegen Personen aus Ländern geplant, die als relativ sicher gelten. Menschen sollen bis zu zwölf Wochen lang unter gefängnisähnlichen Bedingungen in Internierungslagern untergebracht werden können, bevor über ihren Asylantrag entschieden wird. Zukünftig müssen Personen aus Ländern mit einer Identifizierungsrate von weniger als 20 % und Personen, die als Gefahr für die öffentliche Sicherheit gelten, solche Grenzverfahren durchlaufen.
Seit der Flüchtlingskrise 2015/2016 laufen Reformen. Zu dieser Zeit wurden Länder wie Griechenland mit einer großen Zahl von Menschen, die aus Ländern wie Syrien ankamen, überschwemmt, so dass Hunderttausende Menschen ohne Registrierung in andere EU-Länder reisen konnten.
Geld gezielt für Flüchtlinge
Dem Plan zufolge soll die Verteilung der Schutzsuchenden auf die EU-Länder durch einen „Solidaritätsmechanismus“ neu geregelt werden: Wenn Länder keine Flüchtlinge aufnehmen wollen, müssen sie Unterstützung leisten, etwa in Form von Geldzahlungen. Dies ist insbesondere in Verhandlungen zwischen EU-Ländern seit langem ein Streitpunkt, da Länder wie Ungarn sich weigern, ihren Solidaritätsverpflichtungen nachzukommen. Allerdings konnten sich die EU-Länder im Juni auch ohne Zustimmung Ungarns auf einen gemeinsamen Standpunkt einigen.
Der Plan steht in der Kritik, weil unter anderem auch unbegleitete minderjährige Flüchtlinge und Familien mit Kindern in streng kontrollierten Auffanglagern landen könnten. Die Bundesregierung und das Europaparlament versuchten, die Angelegenheit zu stoppen, doch am Widerstand Italiens und anderer Länder scheiterten die abschließenden Verhandlungen.
Die Grüne Jugend forderte daher am Mittwoch: „Deutschland muss seine Zustimmung zu dieser Reform sofort zurückziehen, was eine massive Entrechtung von Flüchtlingen bedeutet.“ Außenministerin Annalena Berbock schloss diese Möglichkeit jedoch indirekt aus. Der Grünen-Chef bezeichnete das Reformabkommen als „dringend notwendig und längst überfällig“. Das Europäische Parlament und die EU-Länder müssen dem Deal noch endgültig zustimmen. Dies wird normalerweise als Formalität angesehen.
Sorge um Menschenrechte an den Außengrenzen
Neben dem Kinder- und Jugendschutz stieß am Mittwoch auch die geplante Krisenverordnung auf Kritik. Sollte die Zahl der Migranten in Zukunft deutlich ansteigen, besteht die Gefahr von Abweichungen vom Standard-Asylverfahren. Beispielsweise kann die Dauer der Unterbringung von Personen unter gefängnisähnlichen Bedingungen verlängert werden. Darüber hinaus könnte der Kreis der Personen, die Anspruch auf die geplanten strengen Grenzverfahren haben, erweitert werden. Dieser Teil der Reform ist aufgrund der Bedenken der Bundesregierung hinsichtlich der Menschenrechtsstandards lange ins Stocken geraten.
„Es ist klar, dass es bei den Verhandlungen vor allem um eine stärkere Abdichtung der Außengrenzen und nicht um einen besseren Schutz der Menschen geht“, kritisierte Save the Children.
Es wurde auch kritisiert, dass abgelehnte Asylbewerber in Zukunft möglicherweise stärker von einer Abschiebung in sichere Drittstaaten bedroht seien. Aufgrund dieses Abkommens können nun mehr Drittstaaten als sichere Staaten eingestuft werden, und dies gilt auch für Teilregionen von Ländern. Als Grundlage können auch nationale Bewertungen dienen. Pro Asyl kritisierte, die Ausweitung könne zu „neuen Deals mit autoritären Regierungen führen, die Menschenrechte verletzen“.
Ampeln sollen die Abschiebung erleichtern
Am Mittwoch einigten sich die Ampelfraktionen zudem auf einen Kompromiss zu zwei Gesetzentwürfen, die die Einbürgerung beschleunigen und Abschiebungen erleichtern sollen. Die beiden Vorhaben wurden nicht wie ursprünglich geplant in der letzten Woche vor Weihnachten auf die Tagesordnung des Bundestages zur abschließenden Beratung und Abstimmung gesetzt, da die Grünen insbesondere Verbesserungen wünschten, von der FDP jedoch abgelehnt wurden.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor, dass Einwanderer nach fünf Jahren Aufenthalt in Deutschland die Staatsbürgerschaft erlangen können, sofern sie ihren Lebensunterhalt ohne staatliche Hilfe bestreiten können. Sie müssen inzwischen seit mindestens acht Jahren im Land leben. Eine Einbürgerung ist nach drei Jahren möglich, wenn Sie in der Schule oder im Beruf gute Leistungen erbringen, über gute Sprachkenntnisse verfügen oder ehrenamtlich tätig sind. Ja. Wer einen deutschen Pass möchte, muss nicht mehr auf seinen alten Pass verzichten. Dies gilt bereits für EU-Bürger und einige Sonderfälle, nicht jedoch für Personen aus der Türkei.
Durch die Verschlankung des Prozesses will Traffic Light auch dafür sorgen, dass Räumungen nicht mehr oft in letzter Minute scheitern, etwa weil die betroffene Person nicht gefunden werden kann. Die maximale Haftdauer bei der Ausreise wird von derzeit 10 Tagen auf 28 Tage verlängert.
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Quelle: www.stern.de