EU hält Grenzverweigerung aufrecht, Mihalic hält es für fast unmöglich
Das Gespräch dreht sich um Individuals, die nach der Dublin-Verordnung der EU als Flüchtlinge eingestuft werden. Diese Verordnung besagt, dass der Mitgliedstaat, der für einen Asylantrag zuständig ist, derjenige ist, in dem der Flüchtling erstmals EU-Gebiet betritt. Allerdings möchte Deutschland verhindern, dass diese Individuals unter dieser Verordnung weiter in das Land einreisen.
In einem Podcast behauptete der CDU-Politiker Frei, dass diese Maßnahme im Einklang mit deutschem Recht steht. Der CSU-Innenexperte Lindholz hingegen äußerte Bedenken bezüglich der Wirksamkeit des Dublin-Systems und schlug vor, dass nationales Recht Vorrang haben sollte. Lindholz argumentierte, dass die Dublin-Verordnung keine expliziten Rückkehrverbote enthält, eine Ansicht, die nicht von allen Juristen geteilt wird.
Im Gegensatz dazu argumentierte der grüne Innenexperte Mihalic, dass Asylsuchende nicht an der Grenze zurückgeschickt werden können, da dies gegen europäisches Recht verstößt. Da die zuständige Mitgliedschaft im Asylverfahren oft komplex ist, sei die Umsetzung von Rückführungen an der Grenze unpraktikabel.
Laut Berichten gibt es innerhalb der FDP-Fraktion Sympathien für die Rückkehrkonzepte. Sie schlagen vor, Flüchtlinge an der deutschen Grenze zurückzuschicken, wenn Deutschland nicht für das Asylverfahren zuständig ist, und planen, diese Position auf einer anstehenden Klausur zu vertreten.
Die Frage der Rückführungen wurde am Dienstag während der Beratungen zur Migrationspolitik zwischen der Bundesregierung, den Landesregierungen und der CDU/CSU diskutiert. Es wurden keine klaren Entscheidungen getroffen, weitere Diskussionen sind geplant.
Der Präsident des Deutschen Städtetags, Lewe, lobte die laufenden Diskussionen und plädierte für schnellere und einfachere Dublin-Verfahren. Er betonte die Bedeutung der Überstellung von Asylsuchenden an die für sie zuständigen EU-Länder.
Die deutsche Regierung hat angekündigt, alle sozialen Leistungen für Individuals im Dublin-Verfahren einzustellen, wenn das zuständige EU-Land deren Rückkehr aus Deutschland zustimmt. Der FDP-Migrationsexperte Stamp schlug vor, ihnen lediglich Flugtickets und eine kleine Geldsumme bei Ankunft im Zielland zur Verfügung zu stellen.
Was die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts betrifft, dass der Staat jedem Menschen in Deutschland ein Mindestlebensniveau garantieren muss, schlug Stamp vor, gegebenenfalls eine Änderung des Grundgesetzes zu erwägen. Er betonte jedoch, dass er diese Meinungen in seiner Funktion als special envoy for migration agreements der Bundesregierung unabhängig äußert.
Schließlich äußerte der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge starke Bedenken bezüglich der Einstellung von sozialen Leistungen und warnte davor, dass viele Kinder und Jugendliche betroffen sein könnten. Sie argumentierten, dass das Weglassen von Mitteln für Grundbedürfnisse wie Essen, Medizin und Hygiene einen Verstoß gegen Kinderrechte darstellen und gegen humanitäre Prinzipien verstoßen würden.
Trotz der Komplexität bei der Festlegung des zuständigen Mitgliedstaats im Asylverfahren wird die Umsetzung von Rückführungen an der Grenze unter der Dublin-Verordnung als unpraktikabel angesehen. Während einige, wie die FDP-Fraktion, die Rückkehr von Flüchtlingen an der deutschen Grenze unterstützen, wenn Deutschland nicht für das Asylverfahren zuständig ist, gibt es von Juristen opposition, die argumentieren, dass die Dublin-Verordnung keine expliziten Rückkehrverbote enthält.