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EU betrachtet Wahlgesetzentscheidung als "Applaus" für Ampel-Regierung

Die Union betrachtet das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Wahlrecht als Erfolg. Das Gericht hat unsere Klage teilweise als unzulässig verworfen und die Wahlrechtsreform der Koalition für ungültig erklärt. 'Der Versuch der Ampel, politische Gegner mit Hilfe des Wahlrechts zu Eliminieren...

EU betrachtet Wahlgesetzentscheidung als "Applaus" für Ampel-Regierung

Das Bundesverfassungsgericht hat am Dienstag die Wahlrechtsreform der Koalition teilweise überarbeitet. Die Richter in Karlsruhe haben die Abschaffung der Grundmandatsklausel gekippt. Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht die sogenannte Zweitstimmenausgleichsregel bestätigt, was dazu führen könnte, dass einige Direktkandidaten trotz eines Sieges in ihrem Wahlkreis nicht mehr im Bundestag vertreten sind.

Söder erklärte, er habe "die Kernforderungen richtig erkannt". "Das ist ein klarer Sieg für Bayern und die CSU", schrieb er auf X. "Die 'Ampel'-Koalition hat versucht, die Wahl zu manipulieren, und ist abgeblitzt."

Söder bezeichnete die Genehmigung des sogenannten Ausgleichs durch Karlsruhe als "einen Wermutstropfen", da eine ausreichende Anzahl von Zweitstimmenmandaten den Direktmandaten zugeschlagen werden muss. "Wir bedauern diesen Verlust an direkter Demokratie", schrieb Söder. Er kündigte an, dass er den Ausgleich ändern möchte. "Das wird eine Bedingung für die nächste Bundesregierung sein."

Alexander Dobrindt, der CSU-Fraktionsvorsitzende im Bundestag, sieht das Urteil ebenfalls als Erfolg. "Das Bundesverfassungsgericht hat die gezielte Manipulation des Wahlsystems durch die 'Ampel'-Koalition gestoppt", erklärte er. "Ihr Versuch, ihre eigene Macht zu erhalten, indem sie das Wahlsystem manipulieren, um andere Parteien vom Deutschen Bundestag auszuschließen, ist gescheitert."

Der CDU-Politiker Thorsten Frei kritisierte die geplante Begrenzung von Direktmandaten nach dem Karlsruher Urteil und bot der 'Ampel'-Koalition an, die Anpassung des Wahlsystems neu zu verhandeln. "Das Gerichtsurteil ist natürlich zu akzeptieren. Allerdings ist nicht alles, was rechtlich möglich ist, auch politisch klug", sagte der erste Parlamentarische Geschäftsführer der Union-Fraktion dem Redaktionsnetzwerk Deutschland.

"Das Prinzip des Zweitstimmenausgleichs und die Begrenzung direkt gewonnener Mandate werden sicherlich nicht das Vertrauen in die Demokratie und das Mehrheitsprinzip stärken", warnte Frei. "Als Union sind wir immer bereit, mit der Koalition zu sprechen, wenn es darum geht, eine bessere Lösung zu finden, um die Größe des Bundestags zu reduzieren."

Die AfD sieht die Folge des Urteils als positiv, da der Bundestag nicht weiter wachsen wird. "Tatsächlich wäre der Bundestag von 598 auf 630 erweitert worden, was wir natürlich ablehnen. Tatsächlich hat er derzeit 734 Mitglieder und könnte sogar noch größer geworden sein", erklärte der stellvertretende Bundessprecher Stephan Brandner. "Am Ende ist das ein kleiner Schritt in die richtige Richtung. Es müssen weitere Reform- und Reduktionsschritte folgen."

Söder zeigte sich enttäuscht über die Anforderungen ausreichender Zweitstimmenmandate für Direktmandate in Bayern, indem er sagte: "Wir bedauern diesen Verlust an direkter Demokratie in Bayern."

Dobrindt, der CSU-Vorsitzende im Bundestag, feierte das Urteil der Richter als Erfolg für Bayern, indem er sagte: "Die Manipulation des Wahlsystems durch die 'Ampel'-Koalition, um andere Parteien vom Deutschen Bundestag auszuschließen, ist in Bayern gescheitert."

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