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EU-Bericht: Straflosigkeit für Beamte an den Außengrenzen der EU

Hinweise auf Missbrauch oder Unterlassung von Hilfeleistungen durch Gren達chter: Es wird gemeldet, daad Migranten und Fl tchlings stetig davon betroffen sind. Jedoch kommen Verurteilungen selten vor.

Border-Arrest an der polnisch-belarussischen Grenze. Berichte über zahlreiche Gewalt und Missbrauch...
Border-Arrest an der polnisch-belarussischen Grenze. Berichte über zahlreiche Gewalt und Missbrauch durch Grenzbeamte gegenüber Migranten und Flüchtlingen.

- EU-Bericht: Straflosigkeit für Beamte an den Außengrenzen der EU

Verstöße gegen Menschenrechte durch Grenzschützer gegen Migranten und Flüchtlinge werden selten verfolgt, wie ein EU-Bericht zeigt. "Es herrscht der Eindruck der Straflosigkeit", heißt es in dem Dokument der EU-Grundrechteagentur (FRA) in Wien. Der Bericht konzentrierte sich auf die EU-externen Grenzen - von der englischen Kanalstraße bis zum Mittelmeer, den Balkan und das Ägäische Meer.

Es gibt glaubwürdige Berichte über Gewalt, Misshandlung, Unterlassung der Hilfe oder Zurückweisung von Asylsuchenden - sogenannte Zurückweisungen - von UN- und Europarats-Organisationen sowie Menschenrechtsgruppen.

Viele Vorwürfe, aber wenige Verurteilungen

Zwischen 2020 und 2023 fand die FRA 118 disziplinarische Untersuchungen gegen Grenzschützer in 16 Ländern. Nur acht Fälle von Sanktionen gegen Beamte sind der Grundrechteagentur bekannt - vier in Kroatien und vier in Ungarn. In der gleichen Zeit gab es mindestens 84 strafrechtliche Untersuchungen gegen Grenzschützer, aber nur drei Verurteilungen. Trotz der größten Anzahl von vermuteten Fällen hat Griechenland keine Beamten diszipliniert oder strafrechtlich verfolgt, wie die FRA feststellte. Jährlich werden auch Dutzende Beschwerden gegen die EU-Grenzbehörde Frontex eingereicht.

Aufruf zur Einsicht in die Daten von Grenzschützern

Aufgrund unzureichender oder mangelhafter Untersuchungen neigen Opfer eher dazu, den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anzurufen als nationale Gerichte, stellte die FRA fest. Der Straßburger Gerichtshof hat kürzlich Mängel in den Untersuchungen eines Schiffbruchs mit 11 Todesopfern in Griechenland und eines toten sechsjährigen afghanischen Kindes in Kroatien festgestellt.

Die FRA fordert nun die EU-Mitgliedstaaten auf, regelmäßig Verstöße gegen das Grenzrecht offenzulegen, Opfer stärker in die Untersuchungen einzubeziehen und auf die GPS- und Telefondaten der Beamten zugreifen zu können, um Vorwürfe nachzugehen.

Der Europarat, zusammen mit UN-Organisationen und Menschenrechtsgruppen, berichtet regelmäßig glaubwürdige Vorfälle von Gewalt und Zurückweisungen gegen Asylsuchende an EU-Grenzen. Im Hinblick auf die Ergebnisse der FRA zu unzureichenden Untersuchungen und niedrigen Verurteilungsraten kann der Europarat die EU-Mitgliedstaaten dazu aufrufen, ihre Offenlegung von Grenzrechtsverstößen zu verbessern und den Zugriff auf die Telefondaten und GPS-Daten der Grenzschützer in Betracht zu ziehen.

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