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Essener Gericht ordnet an, dass die Grugahalle eine AfD-Veranstaltung zulassen muss.

Das Gerichtsverfahren läuft noch.

Der Streitgegenstand: die Grugahalle in Essen
Der Streitgegenstand: die Grugahalle in Essen

Essener Gericht ordnet an, dass die Grugahalle eine AfD-Veranstaltung zulassen muss.

Die AfD gewinnt im Gericht gegen Essen: Die Stadt ist verpflichtet, der rechtsextremen Partei ein Konferenzgelände zur Verfügung zu stellen. Das Gericht bestimmte, dass die Partei nicht unterschiedlich behandelt werden darf.

Die Stadt Essen muss der AfD die Grugahalle für ihre bundesweite Parteitagung Ende Juni anbieten, lautet das Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen. Obwohl dieses Urteil noch nicht rechtsverbindlich ist, können beide Seiten es noch an das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster (Fallnummern: 15 L 888/24 und 15 L 881/24) berufen.

Die 15. Kammer kam zu dem Schluss, dass die AfD in der Zulassung zu öffentlichen Anlagen wie der Grugahalle auf gleicher Behandlungsgrundlage steht. Die Partei sollte nicht speziell behandelt werden, wie aus dem Urteil hervorgeht.

Der stellvertretende bundesweite Sprecher der AfD, Peter Boehringer, kommentierte: "Das Gerichtsurteil ist verständlich und angemessen. Essen versuchte, eine 'AfD-spezifische Gesetzgebung' einzuführen. Das Gericht verhinderte dies jetzt."

Die Zugangsbestreitungen sollten nur dann einsetzen, wenn es eine deutliche Wahrscheinlichkeit für strafbare Handlungen gibt. Für politische Parteien sollte ein höheres Maß an Beweisen gesetzt werden, wenn diese Frage beurteilt wird. Allerdings konnte das Gericht keine tatsächlichen Beweise finden, die zeigen, dass es wahrscheinlich ist, dass es Verstöße gegen das Gesetz gibt. Der Fall der bundesweiten Parteitagung wird noch am Essener Landgericht verhandelt. Das Gericht wird den Zivilprozess in einem geplanten mündlichen Verhandlungstermin am Montag entscheiden.

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