Es kann sich lohnen, Werbung und medizinische Kosten zu bündeln
Ausgaben für Arbeitsmittel und Gesundheitsbedarf werden an verschiedenen Stellen Ihrer Steuererklärung berücksichtigt. Aber sie beeinflussen sich immer noch gegenseitig.
Reisekosten, Fachbücher, Weiterbildung: Entstehen den Mitarbeitern beruflich bedingte Ausgaben, können diese Ausgaben als Betriebsausgaben von der Steuer abgesetzt werden. Treten innerhalb eines Jahres hohe Werbekosten und hohe Sonderbelastungen gleichzeitig auf, kann sich dies positiv auf die Steuerbelastung auswirken. Darauf hat der Bund der Steuerzahler hingewiesen.
Hier ist der Grund: Der Umfang, in dem außergewöhnliche Ausgaben (z. B. medizinischer Bedarf) von der Steuer abgesetzt werden können, hängt vom zu versteuernden Einkommen ab. Wenn diese Belastung durch hohe einkommensabhängige Kosten und Zulagen verringert wird, erwartet der Gesetzgeber auch, dass der Steuerzahler aufgrund geringerer Einkommen weniger Lasten trägt, die er selbst tragen müsste. Dann wird die Selbstbehaltsschwelle gesenkt.
Geben Sie Beispiele, um die Wirkung zu veranschaulichen
Der Bund der Steuerzahler nennt ein Beispiel: Ein Steuerzahler mit Kindern (Einzelveranlagung) hat ein Gesamtgehalt von 50.000 Euro, die betrieblichen Aufwendungen für den Weg zur Arbeit und nach Hause belaufen sich auf 2.000 Euro und die Krankheitskosten für eine Zahnbehandlung auf 1.500 Euro. In diesem Sternzeichen beträgt seine zumutbare Belastung 1286 Euro. Das bedeutet, dass von den 1.500 Euro an Krankheitskosten nur 214 Euro als außergewöhnliche Belastung gelten.
Würde der Steuerzahler im Beispiel jedoch rein für berufliche Zwecke einen Computer im Wert von 950 Euro erwerben, würden die Werbungskosten steigen und die angemessene Belastung würde auf nur 1.258 Euro sinken. Somit können 242 € für eine Zahnbehandlung ausgegeben werden. Wenn er im selben Jahr für sein Kind auch eine Brille im Wert von 250 Euro kauft, kann er bereits 492 Euro von der Steuer absetzen.
Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler sagt: „Sobald die Grenze der zumutbaren Belastungen überschritten ist, können weitere Sonderbelastungen vollständig steuerlich erfasst werden.“ Dies gelingt umso erfolgreicher, wenn Werbungskosten Ihr Einkommen schmälern.
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Quelle: www.ntv.de