zum Inhalt

Erzieherinnen des Kindesmissbrauchs für schuldig befunden

Bewährungszeit und Geldstrafen

Die Gruppenleiterin, die von der Kammer als "konfliktscheu" bezeichnet wird, hat sich mitschuldig...
Die Gruppenleiterin, die von der Kammer als "konfliktscheu" bezeichnet wird, hat sich mitschuldig gemacht, weil sie von den Handlungen ihres Kollegen wusste und diese aktiv vertuschte.

Erzieherinnen des Kindesmissbrauchs für schuldig befunden

Eltern glauben, dass ihre Kinder sicher sind, wenn sie in einer Kindertagesstätte betreut werden. Doch zwei Erzieherinnen aus Würzburg (Bayern) wurden kürzlich wegen Kindesmisshandlung verurteilt. Eine Erzieherin hat mehrere Gewalttaten zugegeben.

Eine ehemalige Erzieherin wurde am Landgericht Würzburg wegen Körperverletzung und Nötigung von Kindern zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt. Außerdem muss sie nach dem Urteil des Gerichts eine Geldstrafe von 6.000 Euro an den Kinderschutzbund zahlen. Ihre frühere Kollegin und Leiterin der Kinderbetreuungsgruppe wurde wegen Beihilfe durch Untätigkeit zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 50 Euro verurteilt. Beide Frauen hatten zugegeben, dass es im Jahr 2021 in ihrer Krabbelgruppe zu mehreren Gewalttaten gekommen war. Das Gericht erteilte ihnen kein Berufsverbot.

Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen vor, die Vorfälle hätten sich vor mehr als drei Jahren, von September bis Dezember 2021, in einer Kindertagesstätte in Greußenheim im Landkreis Würzburg ereignet. Der Erzieherin wird vorgeworfen, mehrere Kinder im Alter von etwa eineinhalb bis drei Jahren gewaltsam berührt und in einen dunklen Raum gesperrt sowie ein Kind gezwungen zu haben, eine große Menge an Essen zu sich zu nehmen. Sie soll ihm einen Löffel in den Rachen geschoben haben, bis es erbrochen hat. Ein Einjähriger stürzte aus einem hohen Kinderbett und schlug mit der Stirn auf den Boden auf.

Mitangeklagte griff nicht ein

Der mitangeklagten Gruppenleiterin wird vorgeworfen, die Übergriffe nicht unterbunden und weder die Eltern noch die Kita-Leitung informiert zu haben. In einigen Fällen unterbrach sie die Taten nicht und vertuschte sie sogar. Das Gericht sprach von einer ängstlichen und vermeidenden Persönlichkeitsstruktur.

Der vorsitzende Richter ging in seinem Urteil auf das angespannte zwischenmenschliche Umfeld zwischen dem Team der Kindertagesstätte und den beiden Angeklagten ein. Sie seien weder Monster noch Horterzieher, sondern schuldig; ihre Opfer seien die jüngsten Mitglieder unserer Gesellschaft. Einige Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Der Hauptangeklagte wurde wegen Körperverletzung, Nötigung und Kindesmisshandlung angeklagt, der Mitangeklagte wegen Kindesmisshandlung durch Unterlassen. Dem Antrag der Staatsanwaltschaft, der Angeklagten ein Arbeitsverbot zu erteilen, kam das Gericht nicht nach, da sie nicht mehr berufstätig ist und wahrscheinlich keine Arbeit mehr als Erzieherin finden wird.

Lesen Sie auch:

Quelle: www.ntv.de

Kommentare

Aktuelles