zum Inhalt

Erstmalige Zeugenaussage des angeblichen Opfers von Christian B.

Vorwurf der sexuellen Nötigung

Christian B. wird vorgeworfen, mehrere Frauen vergewaltigt zu haben. Die irische Frau ist jedoch...
Christian B. wird vorgeworfen, mehrere Frauen vergewaltigt zu haben. Die irische Frau ist jedoch das einzige bekannte mutmaßliche Opfer.

Erstmalige Zeugenaussage des angeblichen Opfers von Christian B.

Es gibt einen deutschen Mann namens Christian B., der das vermisste Mädchen Maddie McCann getötet haben soll. Er steht jedoch in Braunschweig vor Gericht, weil er beschuldigt wird, vor etwa 20 Jahren in Portugal eine Frau vergewaltigt zu haben. Während des Prozesses erzählte eine 40-jährige Irin von ihrem erschütternden Erlebnis.

Im Vergewaltigungsprozess gegen Christian B., der auch mit dem Fall Maddie McCann in Verbindung gebracht wird, hat eine wichtige Zeugin ausgesagt. Die Irin erzählte vor dem Landgericht Braunschweig von einer Nacht in Portugal vor Jahrzehnten. Der Täter sei über den Balkon in ihr Zimmer eingedrungen und habe sie geweckt. Er kannte ihren Namen und drohte: "Wenn du nicht schreist, bringe ich dich um." Die 40-jährige Frau erzählte unter Tränen, dass der Mann sie gefesselt und mehrfach sexuell missbraucht habe. Außerdem nahm er einige der Übergriffe mit einer Videokamera auf. Schließlich befreite sie sich und suchte Hilfe.

Diese irische Frau ist für den Prozess gegen den 47-jährigen Deutschen von entscheidender Bedeutung, da sie das einzige bekannte Vergewaltigungsopfer von drei ist. Die beiden anderen Vorfälle wurden auf Video aufgezeichnet, aber die Bänder sind verschwunden und die Opfer konnten nicht ausfindig gemacht werden. B. wird außerdem in zwei Fällen des sexuellen Missbrauchs von Kindern angeklagt. Alle angeblichen Verbrechen fanden in Portugal statt.

Trotz der internationalen Aufmerksamkeit aufgrund von B.s Verbindung zum Fall Maddie McCann konzentriert sich der Prozess weiterhin auf die Vergewaltigungsvorwürfe. Obwohl das Verschwinden von Maddie in Braunschweig häufig erwähnt wird, ist es nicht Teil des laufenden Verfahrens. Die Staatsanwaltschaft weist immer wieder darauf hin, dass die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen sind. Der Angeklagte schweigt in diesem Prozess zu den Vorwürfen. Es gilt der Grundsatz "unschuldig bis zum Beweis des Gegenteils".

Lesen Sie auch:

Quelle: www.ntv.de

Kommentare

Aktuelles