zum Inhalt

Erstellen Sie Ihr endgültiges Vermächtnisdokument: Ein 7-Schritte-Leitfaden für die Erstellung des Dokuments

Einzelheiten der Testamentsvollstreckung

Wenn Sie Ihr eigenes Testament aufsetzen wollen, sollten Sie sich vor allem eines nehmen: Zeit.
Wenn Sie Ihr eigenes Testament aufsetzen wollen, sollten Sie sich vor allem eines nehmen: Zeit.

Erstellen Sie Ihr endgültiges Vermächtnisdokument: Ein 7-Schritte-Leitfaden für die Erstellung des Dokuments

Während des Prozesses der Schreibung Ihres eigenen Testamentes gibt es bestimmte Faktoren in Betracht zu ziehen, um sicherzustellen, dass das Dokument nicht angefochten werden kann, wenn es zu einem Streit kommt. Wesentliche Richtlinien zu beachten.

In bestimmten Momenten stellt sich die Frage, wer die über die Zeit akkumulierten Wertgegenstände erben soll. Ein Testament ist notwendig - und einige wählen, es selbst zu schreiben. Notwendige Details für Ihre Überlegungen.

Punkt 1: Eine Liste Ihrer Vermögensgegenstände erstellen

Zunächst ist es wichtig, alle tangiblen und intangiblen Vermögensgegenstände zu zählen, um zu ermitteln, welche Vermögensgegenstände verfügbar sind. Das dient als gute Grundlage.

Punkt 2: Entscheiden, wer was erben soll?

Anschließend müssen Sie sich überlegen, welche Personen bestimmte Vermögensgegenstände erben sollen. "Überwiegend sind die Erben maßgeblich", teilte Paul Grosz, ein Münchener Anwalt, der sich auf Erbrecht spezialisiert, mit. Die Erben umfassen, in der Reihenfolge der Priorität, den Ehepartner/Ehepartnerin, Kinder, Eltern und andere Verwandte. Die Verneinung einiger Erben ist möglich, sie behalten jedoch ihren gesetzlichen Anteil.

Punkt 3: Zeit nehmen

Es ist nicht ratsam, ein Testament hastig zu schreiben, da es wichtig ist, zu denken, was passieren soll, wenn das Unerwartete eintreten könnte. "Es ist auch notwendig zu überlegen, was passieren soll, wenn das Unerwartete eintreten könnte", erklärte Eberhard Rott, ein Bonner Rechtsanwalt, der sich auf Erbrecht spezialisiert. Zum Beispiel wünscht sich ein Testator, eine Sportwagen-Tochter zu belehnen und will dies in seinem Testament ausdrücken. Wenn der Testator das Auto vorher verkauft, kann es nicht belehnt werden. Aber das Geld, das der Testator von der Versicherungsgesellschaft nach einem Unfall erhält, könnte noch belehnt werden.

Außerdem ist es wichtig, potenzielle Erben als Ersatzer zu benennen - für Fälle, in denen die echten Erben ablehnen oder nicht erben können, weil sie bereits verstorben sind.

Punkt 4: Mit den Erben sprechen

Bevor Sie ein Testament schreiben, ist es nützlich, mit den potenziellen Erben zu sprechen. Das bedeutet, zu erfahren, ob sie an bestimmten Gegenständen interessiert sind, die Sie belehnen möchten. "Da die Kinder möglicherweise kein Interesse an, z. B. internationalen Grundstücken haben, um zu erben", erklärte Rott.

Auch ist es wichtig, mit den möglichen Erben über Gegenstände wie Briefmarkensammlungen, ein Auto oder wertvolle Gemälde zu sprechen. Wer weiß, ob niemand an diesem oder jenem interessiert ist?

Punkt 5: Das Testament mit der Hand schreiben

Das handschriftliche Testament muss mit der Hand geschrieben und lesbar sein. "Ein Testament, das auf einem Computersystem komponiert wurde, ist ungültig", teilte Grosz.

Das Dokument sollte auch den vollständigen Namen des Testators/Testatorinnen enthalten und von Hand signiert werden. Die Unterschrift sollte unter dem geschriebenen Text platziert sein, um die Gültigkeit des Testaments zu gewährleisten. Andernfalls könnte es vorkommen, dass das Testament gültig ist oder teilweise ungültig ist, erklärte Rott.

Punkt 6: Präzise Aussagen verwenden

Klar und spezifische Sprache ist wichtig im Testament, um Streitigkeiten zu vermeiden. "Wenn das Testament unklar ist, kann es Streitigkeiten auslösen", fügte Rott hinzu.

Punkt 7: Die Urkunde notariell beglaubigen lassen

Zum Schluss wird empfohlen, das Testament notariell beglaubigen zu lassen. "Dies sichert die Gültigkeit und Durchführbarkeit des Testaments", teilte Grosz. Der Notar wird überprüfen, ob das Testament vollständig und korrekt ist und die Unterschrift authentifizieren.

In Ihrem Testament sollten Sie die vollständigen Namen der Erben, ihre Geburtsdaten und Adressen nennen. Konstrukte wie "mein Ehemann", "meine Frau" oder "Tante Emma soll XY erben" sind unzureichend und könnten missverstanden werden. Ersatzer benötigen ebenfalls diese Details.

So weit es geht, sollten die Gegenstände, die jedem Erben zugesprochen werden, detailliert beschrieben werden. Bei der Entscheidung über die Erben ist es wichtig, die entsprechenden Prozentsätze in jedem Fall zu schreiben - z. B. erben zwei Kinder gleich.

Punkt 7: Die Sicherheit des Dokuments gewährleisten

Es ist nicht zwingend, aber: Wenn Sie sich sichern möchten, dass Ihr selbst geschriebenes Testament rechtlich gültig ist, sollten Sie es von einem Notar oder einem Erbrecht-Anwalt überprüfen lassen. Das sichert, dass das letzte Testament den erforderlichen Anforderungen entspricht.

Unzählige Fälle, es ist oft sinnvoll, sich vor dem Schreiben eines Testaments mit einem Rechtsanwalt zu beraten. "Ein Testament kann in vielen Weisen angepasst werden, Laien kennen die verschiedenen Möglichkeiten oft nicht".

Grosz.

Lesen Sie auch:

Kommentare

Aktuelles

Emblem der Polizei in Bayern.

Polizei findet eine halbe Million Euro in Koffer im Zug

Rund eine halbe Million Euro haben Polizeibeamte im Koffer eines Zugreisenden in Niederbayern gefunden. Der Besitzer des Koffers habe den Beamten bei der Kontrolle in Vilshofen an der Donau (Landkreis Passau) gesagt, er sei auf dem Weg nach Österreich, teilte die Polizei am Donnerstag mit....

Mitglieder Öffentlichkeit
Ein Löschfahrzeug mit Drehleiter fährt zu einem Einsatz.

Mann nach Brand in Wohnhaus verhaftet

Würzburg - Mann nach Brand in Wohnhaus verhaftet Nach einem Brand in einem Mehrfamilienhaus in Würzburg hat die Polizei einen Mann verhaftet. Gegen den 38-jährigen wurde Anklage wegen schweren Brandstiftung und versuchten Totschlags erhoben, wie die Polizei am Donnerstag mitteilte. Ein Brand brach in dem Haus am Dienstagabend aus. Acht

Mitglieder Öffentlichkeit