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Entscheidung: Erleichterte Abschiebung nach Terrorismusverherrlichung

Die Bundesregierung will ein härteres Vorgehen gegen Ausländer ermöglichen, die den Terror unterstützen. Die Reform steht auf wackligen Beinen, sagt ein Fachanwalt.

Blick auf die Abschiebehaftanstalt in Glückstadt, Schleswig-Holstein: Eine Reform soll...
Blick auf die Abschiebehaftanstalt in Glückstadt, Schleswig-Holstein: Eine Reform soll Abschiebungen nach der Anerkennung einer einzigen terroristischen Straftat ermöglichen.

Extremismus - Entscheidung: Erleichterte Abschiebung nach Terrorismusverherrlichung

Deutsche Regierungsstellen sollen in Zukunft leichter Menschen verjagen können, die Terrorakte unterstützen.

Laut Angaben des Bundeskabinetts sollte ein Ausweisung – also die Widerrufung einer Aufenthaltsgenehmigung – nach Zustimmung zu einer einzelnen terroristischen Straftat möglich sein. In der Begründung des Entwurfs wird auf ein Urteil des Landgerichts Meiningen verwiesen, das feststellt, dass nicht nur die Erstellung solcher Inhalte, sondern auch das Markieren einer Post mit „Gefällt mir“ auf Sozialplattformen wie YouTube, Instagram oder TikTok relevant ist.

Bundesinnnenministerin Faeser (SPD) erklärte nach der Kabinettsentscheidung, es handle sich „nicht um das kleine Klick und das schnelle Gefällt-Mir“, sondern um „wahre Glorifizierung und Veröffentlichung verabscheuenswerten, terroristischen Inhalts.“ Das Urteil im Entwurf zur Inhalteverbreitung wurde von ihrem Ministerium zitiert – „im Hinblick auf die Verwaltungsgerichte wird es entscheidend sein.“

Die deutsche Regierung reagiert auf Hasspostings im Netz, beispielsweise nach dem islamistischen Anschlag auf Israel oder dem tödlichen Messerangriff auf einer Islamkritik-Veranstaltung in Mannheim. In diesem Fall handelte es sich um einen Afghane, der einen Polizisten am Ende Mai tötete. Der 25-jährige Täter war als Kind nach Deutschland gekommen. Er besaß zuletzt eine Aufenthaltsgenehmigung, weil er zwei Kinder mit einer deutschen Bürgerin hat.

Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hatte die gesetzliche Änderung in Reaktion auf den Mannheimer Anschlag in einer Regierungserklärung angekündigt. Faeser sagte: „Wir nehmen eine harte Linie gegen islamistischen und antisemitischen Hass im Netz.“

Um den Vorschlag schnellstmöglich in den parlamentarischen Verfahren einzubringen, wird er als Anhang an ein Gesetzesentwurf zur Verstärkung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung an Planungs- und Genehmigungsverfahren angedockt werden, der keinen Inhaltsbezug hat. Der Sprecher des Bundesinnnenministeriums, Maximilian Kall, betonte, dass gegen Ausweisungen Berufungsklagen eingelegt werden können.

Ein Rechtsanwalt findet den Vorschlag fragwürdig

Der Vorsitzende der Migrationsrechtssprechergruppe in der Deutschen Anwälteverein (DAV), Thomas Oberhauser, hält den nun vom Kabinett genehmigten Entwurf für wirksam. „Man muss viel rechtliches Einfallskraft entwickeln, um das Setzen eines 'Gefällt mir' als Verbreitung zu definieren“, sagte der Anwalt. Darüber hinaus ist es nicht immer klar für Laien, ob es sich in einem bestimmten Fall um terroristisches Inhalt handelt oder nicht. Das zeigte beispielsweise der Fall der Präsidentin der Technischen Universität Berlin, Geraldine Rauch.

Rauch ist wegen eines antisemitischen Posts auf der Plattform X im Zusammenhang mit dem Gazastreit mit „Gefällt mir“ markiert hatte. Es handelte sich um einen Post mit Fotos von Demonstranten, die ein Foto von israelischen Ministerpräsident Benjamin Netanyahu mit einem Swastikakreuz malten. Rauch entschuldigte sich und erklärte, sie habe den Post wegen seines Textes und habe das Bild unten genau genug aufgepasst.

Nach Faesers Entwurf sollte ein erheblicher Interesse des deutschen Staates in der Verjagung jemandes anerkannt werden, der bestimmte strafbare Handlungen in einer Weise begeistert und belohnt, die den öffentlichen Frieden stört. In solchen Fällen bedarf es keines kriminalgerichtlichen Urteils vor einer Ausweisung.

Link-Politiker sieht autoritäre Tendenz

„Dass Ministerin Faeser nun offenbar Menschen wegen eines Social-Media-Posts verjagen will“, ist der Anfang einer beunruhigenden Entwicklung, sagt der rechtspolitische Sprecher der Linken im Bundestag, Clara Bünger. Wenn deutsche Politiker bei autoritäreren Regimen wie der Türkei oder Russland rechtmäßig empört reagierten, wenn Menschen dort wegen eines „Like“ in Social Media verfolgt oder sogar inhaftiert werden – „aber die Bundesrepublik hat schon lange in dieser Richtung gedrängt.“

Habeck: Islam hat kein Deutschland

Vizekanzler Robert Habeck bewertete den Plan positiv. „Es ist eine große Leistung und Stärke unseres Landes, verfolgten Menschen in Deutschland Unterschlupf finden zu lassen.“ Wer der liberalen Ordnung verweigert, indem er Terrorismus feiert und Morde jubelt, hat seine Aufenthaltsrechte verloren. Deshalb wird die Aufenthaltsrechte nun entsprechend geändert.“ „Islam gehört zu Deutschland, Islamismus dagegen“, fügte Habeck hinzu.

Der stellvertretende Vorsitzende der Union-Fraktion, Andrea Lindholz (CSU), wünschte sich eine umfassenderes Reform. Sie sagte: „Given massiver Antisemitismus und Kalifat-Demonstrationen auf den deutschen Straßen, jedes antisemitische und antidemokratische Verbrechen sollte zur Ausweisung führen.“

Der Anwalt Oberhauser nannte es „vollkommen verrückt“, zu glauben, dass Zollbehörden in Zukunft auf großem Maßstab Social-Media-Posts nach „Likes“ durchsehen werden. Es wäre besser, wenn jemand einen Terroranschlag in der Netzwerk darauf hin lobte, „um festzustellen, ob er gefährlich ist.“

Der Vorsitzende des Bundespolizeiverbandes, Jochen Kopelke, begrüßte die Kabinettsentscheidung, die er als klaren Signal an Terrorbefürworter beschrieb. Er sagte, die Polizei und alle anderen Behörden müssten auch ausgestattet werden, damit eine merkliche Verfolgungsdruck aufgebaut werden kann.

  1. Es muss auf Einzelfällen überprüft werden, ob es auch eine persönliche Beteiligung gibt, so Oberhauser, z.B., wenn ein Palästinenser Angst wegen seiner Kinder oder Verwandten in der Gazastreifen wegen israelischer Militäraktionen hat. Auch wenn ein Ausweisungsbeschluss aus Gründen der Gefahrenabwehr erlassen wird, muss überprüft werden, ob es möglicherweise Gründe für die Verzeihung gibt.
  2. Der Entwurf, der von der Bundesregierung und Innenministerin Nancy Faeser genehmigt wurde, erleichtert die Ausweisung von Personen, die sich für terroristische Taten einsetzen.
  3. Die Ausweisung könnte nach einem einzelnen terroristischen Straftatfolge vorgenommen werden, wie im Entwurf begründet.
  4. Der Entwurf definiert das Verbreiten von Inhalt nicht nur als seine Erstellung, sondern auch als Markierung eines Beitrags mit "Gefällt mir" auf sozialen Plattformen wie YouTube, Instagram oder TikTok.
  5. Faeser betonte, dass der Fokus auf "wahren Verherrlichung und Posten von verabscheuungswürdigen, terroristischem Inhalt" liegt, statt virtuellen Gesten wie einer einfachen "Gefällt mir".
  6. Der Vorschlag soll in parlamentarischer Verfahrensweise beschleunigt werden, möglicherweise als Zusatz zu einem Gesetz zur Verstärkung frühlicher öffentlicher Mitwirkung in Planungs- und Genehmigungsverfahren.
  7. Rechtsanwalt Thomas Oberhauser, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Migrationsrecht in der Deutschen Anwälteverein, sieht das Vorschlag ineffektiv, da es schwierig ist, einen "Gefällt mir" als Verbreitung zu definieren.
  8. Geraldine Rauch, Präsidentin der Technischen Universität Berlin, stieß auf Kritik, nachdem sie während des Gazakrieges eine antisemitische Post gelobt hatte.
  9. Faesers Vorschlag schlägt vor, dass ein signifikantes Interesse des Deutschen Staates in der Ausweisung jemandes anerkannt werden soll, der bestimmte strafbare Handlungen, die die öffentliche Ruhe stören könnten, bejaht und belohnt.
  10. Clara Bünger, Sprecherin der Linken im Bundestag, sieht autoritäre Tendenz im Vorschlag und vergleicht ihn mit Verfolgung in autoritäreren Regimen wie der Türkei oder Russland.
  11. Vizekanzler Robert Habeck bewertete den Plan positiv, indem er Personen, die die liberalen Ordnungen durch Feier des Terrorismus verletzen haben, ihre Recht auf Aufenthalt in Deutschland verlor.
  12. Andrea Lindholz, stellvertretende Vorsitzende der Fraktion der Union, fordert eine umfassendere Reform, indem sie vorschlägt, dass jedes antisemitische und antidemokratische Verbrechen zur Ausweisung führen soll.
  13. Rechtsanwalt Oberhauser findet es unwahrscheinlich, dass die Einwanderbehörden in Zukunft enge Augenmerk auf "Gefällt mir"-Posts auf sozialen Medien legen werden, empfiehlt stattdessen Gespräche mit einem Vertreter der Sicherheitsbehörden.
  14. Jochen Kopelke, Vorsitzender des Bundespolizeiverbandes, begrüßte die Entscheidung und beschrieb sie als klaren Signal gegen Terror-Sympathisanten, unterstrich die Notwendigkeit, alle Behörden mit ausreichendem Ausrüstung zur Verfolgung auszustatten.

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